Den richtigen KfW Kredit zum passenden Vorhaben finden

- Kategorie Aktuelles, Kredite
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Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, ist eine der bedeutendsten Förderbanken in Deutschland. Sie unterstützt seit Jahrzehnten Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bei der Finanzierung verschiedenster Vorhaben. Diese reichen von der Existenzgründung über die Bildung bis hin zum energieeffizienten Bauen und Sanieren. Besonders im Bereich Wohneigentum ist die KfW eine zentrale Anlaufstelle, wenn es darum geht, zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsse für Neubau, Kauf oder Sanierung zu erhalten.

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Falls Sie etwa eine Sanierung durchführen möchten, können Sie durch die entsprechenden Förderungen der KfW bares Geld sparen und Ihre Immobilienfinanzierung optimal ergänzen. Gegebenenfalls ist der KfW-Kredit auch eine ausgezeichnete Alternative zum Modernisierungskredit, der von Banken vergeben wird. Damit Sie den für Sie passenden KfW-Kredit finden, gehen wir später im Beitrag ausführlicher auf dieses Vorhaben ein.
Sie erfahren detailliert, welche KfW-Förderungen es für Privatpersonen gibt, wie der Ablauf eines KfW-Kredits funktioniert, welche Programme sich für welches Vorhaben eignen und welche Besonderheiten zu beachten sind. Dabei werden die verschiedenen Förderprogramme ausführlich erklärt, einschließlich der Förderbedingungen, Voraussetzungen, Vor- und Nachteile sowie möglicher Alternativen. Ziel ist es, Ihnen eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu bieten, mit der Sie das passende Förderprogramm für Ihr Immobilienvorhaben finden.
Auf diese KfW Förderungen können Sie bauen
Die KfW bietet zahlreiche Programme für Privatpersonen an, die ein Haus bauen, kaufen oder energetisch sanieren möchten. Im Fokus stehen dabei die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden sowie die Nutzung erneuerbarer Energien. Zu den wichtigsten Programmen der KfW im Überblick zählen hierbei:
KfW-Programm 261 – Wohngebäude Kredit
Hierbei handelt es sich um ein zinsgünstiges Darlehen für den Neubau und Erstkauf von klimafreundlichen Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen. Ziel ist es, hohe Energieeffizienzstandards zu fördern, die den CO₂-Ausstoß langfristig senken. Das KfW-Programm 261 zählt zu den beliebtesten, wenn es um die Förderung eines Neubaus geht. Zahlreiche Häuslebauer haben diese Förderung in den letzten Jahren in Anspruch genommen.
KfW-Programm 297/298 – Klimafreundlicher Neubau
Dieses Programm ist für besonders nachhaltige Bauprojekte mit dem Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude (QNG) gedacht. Die Konditionen sind besonders attraktiv, jedoch sind die Anforderungen an Planung und Umsetzung entsprechend hoch. Daher ist es ratsam, dass Sie im Zusammenhang mit der Planung mit Experten zusammenarbeiten. Diese sollten sich besten mit den Anforderungen auskennen, welche der Neubau erfüllen muss, um von den Förderungen der KfW zu profitieren.
KfW-Programm 124 – Wohneigentumsprogramm
Mit diesem Programm fördert die KfW den Bau oder Kauf von selbst genutztem Wohneigentum, unabhängig vom energetischen Standard. Es eignet sich besonders für Personen, die erstmals eine Immobilie erwerben möchten. Da es keine Anforderungen an die Energieeffizienz gibt, kommt diese Förderung für nahezu alle Käufer und Bauherren infrage. Daher ist dieser KfW-Kredit oft ein Bestandteil der Baufinanzierung, die meistens auf einem Annuitätendarlehen als tragende Säule beruht.
KfW-Programm 159 – Altersgerecht Umbauen
Dieses Programm richtet sich an Eigentümer oder Mieter, die ihre Immobilie barrierearm oder barrierefrei umbauen möchten. Auch Einbruchschutzmaßnahmen können über dieses Programm finanziert werden. Oft handelt es sich um etwas ältere Personen, welche die Förderung nutzen. Gerade deshalb kann das KfW-Programm 159 eine große Hilfe zur Finanzierung sein, die unter Umständen sogar eine Umschuldung aus einem Modernisierungskredit sinnvoll machen kann.
KfW-Programm 358/359 – Energieeffizient Sanieren (Ergänzungskredit)
Diese Programme bieten Zuschüsse und Kredite für die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien. Gefördert werden einzelne Maßnahmen oder die Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Besonders interessant ist diese Förderung, wenn Sie eine Sanierung vornehmen und dort vordergründig eine höhere Energieeffizienz im Fokus steht. Bis zu 120.000 € je Wohneinheit sind förderfähig.
KfW-Förderung 270 – Erneuerbare Energien (Standard)
Wer in Photovoltaik, Solarthermie oder andere erneuerbare Energien investieren möchte, findet mit diesem Programm eine interessante Finanzierungsmöglichkeit. Es kann auch für Stromspeicher genutzt werden. Nicht zuletzt aufgrund der Energiewende und der angepeilten Klimaneutralität hat diese KfW-Förderung in den vergangenen zehn Jahren eine Art reißenden Absatz gefunden. Oft konnten Verbraucher so etwa ihren Ratenkredit, der zur Finanzierung einer Solaranlage gedacht war, durch den KfW-Förderkredit ersetzen oder ergänzen.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM)
Obwohl nicht direkt von der KfW verwaltet, wird diese Förderung häufig in Kombination mit KfW-Krediten genutzt. Es handelt sich um Zuschüsse für Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung, die über das BAFA beantragt werden.
So läuft ein Kredit über die KfW ab
Die KfW fungiert nicht als klassische Bank, bei der Sie direkt einen Kredit beantragen können. Stattdessen arbeitet sie mit Finanzierungspartnern zusammen, zum Beispiel mit Großbanken, Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie einigen Online-Vermittlern. Der Ablauf ist allerdings fast identisch und folgt meistens dem folgenden Muster:
1. Vorbereitung und Informationsphase
Informieren Sie sich zunächst ausführlich über das passende Förderprogramm. Prüfen Sie dabei insbesondere, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist. Zudem sollen Sie herausfinden, welche technischen Mindestanforderungen bestehen und ob ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden muss. Vor allem bei größeren Bauten oder einer umfangreichen Sanierung kann das sehr hilfreich sein.
2. Beratungsgespräch
Die KfW vergibt keine Kredite direkt. Der Antrag läuft stets über eine Bank oder einen Finanzierungspartner. Daher ist es wichtig, zunächst ein Beratungsgespräch mit der Hausbank oder Kreditvermittlung zu führen. Achten Sie bitte darauf, dass alle KfW-Kredite vor Beginn des Vorhabens beantragt werden müssen. Zudem lassen Sie sich bei der Bank oder Kreditvermittlung beraten, welche Programme miteinander kombinierbar sind. So haben Sie eventuell die Möglichkeit, von mehreren Förderprogrammen zu profitieren.
3. Beantragung über die Bank
Nach dem Gespräch mit der Bank oder der Kreditvermittlung reicht Ihre Bank/Hausbank den Antrag auf die Förderung bei der KfW ein. Folgende Unterlagen sind meistens erforderlich:
- Nachweise zum Objekt
- Einkommensnachweise
- technische Daten (z. B. geplante Energieeffizienzklasse)
- gegebenenfalls: Bestätigung vom Energieberater
4. Zusage und Vertragsabschluss
Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen durch KfW und Bank erhalten Sie den Darlehensvertrag und damit die Zusage. Jetzt dürfen Sie mit dem Vorhaben starten. Sollten Sie eine Ablehnung erhalten, ist es sinnvoll, mit Ihrer Bank über die Gründe zu sprechen. Dazu kann auch ein negativer Eintrag in der Schufa zählen, sodass eventuell ein Kredit trotz Schufa eine mögliche Alternative sein kann.
5. Auszahlung und Durchführung
Die Auszahlung erfolgt in der Regel in Tranchen – je nach Baufortschritt oder durch Nachweise über durchgeführte Sanierungsmaßnahmen. Das gilt vordergründig für die KfW-Kredite zum energetischen Sanieren oder für Baumaßnahmen. Nutzen Sie hingegen das Wohnkreditprogramm zum Kauf einer Immobilie oder ist die Finanzierung einer Photovoltaikanlage oder Solarthermieanlage geplant, wird die Kreditsumme meistens komplett angewiesen.
Das sind die Besonderheiten beim KfW Darlehen
Ein KfW-Darlehen unterscheidet sich in mehreren Punkten von einem klassischen Baudarlehen oder allgemein einem typischen Bankkredit. Diese Besonderheiten machen die KfW-Förderungen zu einem attraktiven Finanzierungsinstrument. Das gilt insbesondere für energieeffiziente Bau- und Sanierungsvorhaben. Folgende Besonderheiten sind typisch für ein Förderprogramm der KfW Bank und somit für den einzelnen KfW-Kredit:
Zinsvorteile: Die KfW vergibt ihre Kredite zu besonders günstigen Zinssätzen, die deutlich unter dem Marktniveau liegen können. Gerade in Hochzinsphasen ist dies ein großer Vorteil. Eventuell können Sie sich die Maßnahme nur leisten, wenn die KfW-Förderung mit eingebunden wird. Schon ein Zinsvorteil von weniger als einem Prozent kann entscheidend sein.
Tilgungszuschüsse: Viele KfW-Programme beinhalten sogenannte Tilgungszuschüsse. Diese müssen nicht zurückgezahlt werden und verringern die effektive Kreditsumme. Das heißt mit anderen Worten: Sie bekommen für die geplante Maßnahme, unter anderem eine energetische Sanierung, Geld von der KfW gewissermaßen geschenkt.
Lange Laufzeiten und tilgungsfreie Anlaufzeit: KfW-Kredite sind meist langfristig ausgelegt und haben Laufzeiten von bis zu 30 Jahren sowie bis zu 5 Jahren tilgungsfreier Zeit zu Beginn. Das reduziert die monatliche Belastung in der Anfangsphase, die es so bei einem üblichen Immobilienkredit oder Modernisierungskredit nicht gibt.
Kombination mit anderen Förderungen: KfW-Darlehen lassen sich häufig mit anderen Förderprogrammen kombinieren, etwa mit Zuschüssen der Bundesländer oder kommunalen Fördermitteln.
Kein Direktkontakt zur KfW: Privatpersonen können die KfW-Darlehen nicht direkt bei der KfW beantragen. Der Weg führt immer über eine durchleitende Bank oder einen Finanzvermittler, was zusätzlichen Abstimmungsbedarf mit sich bringt. Das ist durchaus ein wichtiger Unterschied zu anderen Bankkrediten, bei denen Sie stets mit einem Institut zu tun haben, das den Kredit letztlich auch zur Verfügung stellt.
Nachweis- und Dokumentationspflichten: Je nach Programm sind detaillierte Nachweise über die Maßnahmen und die Einhaltung der Fördervoraussetzungen notwendig. Dazu zählt etwa die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten.
Kredit 261 - Der Wohngebäudekredit für Haus und Wohnung
Lassen Sie uns nun etwas näher auf die einzelnen Förderprogramme eingehen, welche die KfW Bank im Bereich Hauskauf, Bauen und Sanierungen (meistens in Verbindung mit Energieeffizienz) im Angebot hat. Wir starten mit dem Programm 261, dem Wohngebäudekredit für Haus und Wohnung.
Das KfW-Programm 261 „Wohngebäude – Kredit“ ist eine der zentralen Fördermaßnahmen für den Neubau und Ersterwerb von Wohnimmobilien. Dieses Darlehen soll klimafreundliches Bauen fördern und den CO₂-Ausstoß im Gebäudesektor langfristig reduzieren. Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, wenn Sie dieses Förderprogramm der KfW in Anspruch nehmen möchten:
- Neubau oder Ersterwerb eines klimafreundlichen Wohngebäudes
- Einhaltung der Anforderungen an ein Effizienzhaus 40
- bei besonders hoher Förderung: zusätzliches Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
- Energieeffizienz-Experte muss eingebunden werden
Ebenso sind die förderfähigen Vorhaben zu beachten. Dazu zählen in erster Linie der Bau eines neuen Wohngebäudes, der Kauf eines neu errichteten Wohngebäudes oder einer neu errichteten Wohnung. Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung sind ebenso förderfähig. Wichtig sind natürlich auch die Kreditkonditionen, wenn Sie dieses KfW-Darlehen in Anspruch nehmen möchten. Die wichtigsten Konditionen im Überblick sind hierbei:
- bis zu 150.000 € Kredit je Wohneinheit
- Zinssätze ab ca. 2,24 % effektiv p. a. (abhängig von Bonität und Laufzeit) für Sanierung und Kauf
- zwischen 5 bis 45 % Tilgungszuschuss möglich
- für die Auszahlung haben Sie ab Kreditzusage 12 Monate Zeit
Weiter Informationen zu den Konditionen finden Sie leicht auf der Webseite der KfW Bank unter dem folgenden Link.
Zudem ist zu beachten, dass je nach Nachhaltigkeitsstandard höhere Kreditsummen und bessere Konditionen möglich sind. Auch eine Kombination mit anderen Fördermitteln (z. B. BEG-Zuschüssen) ist realisierbar.
Der KfW Kredit Hauskauf - der Ablauf und die Bedingungen
Für den Kauf eines bestehenden Hauses oder einer Eigentumswohnung, die selbst genutzt werden soll, bietet sich das KfW-Programm 124 an. Es wird unter der Bezeichnung „KfW-Wohneigentumsprogramm“ angeboten und bezieht sich sowohl auf den Kauf als auch den Bau eines Eigenheims. Daher handelt es sich um eines der am häufigsten genutzten Förderprogramme der KfW. Das Wichtigste zu den Konditionen im Kurzüberblick:
- bis zu 100.000 € Kreditbetrag
- Förderkredit ab 3,65 % effektivem Jahreszins, Zinssatz abhängig von Laufzeit und Markt
- Laufzeit: 4 bis 35 Jahre
- Tilgung: Annuitätendarlehen mit festen Raten
Gefördert werden bei einem Neubau unter anderem die Kosten des Baugrundstücks, wenn Sie es maximal sechs Monate vor Antragseingang bei der KfW erworben haben. Hinzu kommen die Baukosten, wie Material- und Arbeitskosten sowie die anfallenden Baunebenkosten (z. B. Notar- und Maklergebühren und die Grunderwerbssteuer). Kosten für Außenanlagen sind ebenso förderfähig im KfW Programm 124. Eine interessante Besonderheit besteht darin, dass diese Förderung mit dem Programm der KfW 261 kombiniert werden kann. Das ergibt Sinn, wenn zum Beispiel nach dem Kauf der Immobilie eine Sanierung stattfinden soll. Nähere Informationen zu diesem KfW-Förderkredit erhalten Sie hier.
Die KfW Förderung Neubau - von der Beantragung bis zur Auszahlung
Wenn Sie neu bauen, können Sie mit den KfW Programmen 297/298 „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ eine Förderung beantragen. Gefördert werden der Neubau und der Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland. Ein Wohngebäude erreicht diese Förderung, falls es auf Basis der technischen Mindestanforderungen die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht und weder mit Öl, Gas noch Biomasse beheizt wird. Die wichtigsten Konditionen zu diesem KfW-Kredit im Überblick sind:
- Förderkredit ab 2,33 % effektivem Jahreszins
- bis zu 150.000 € je Wohnung
- für Privatpersonen, Unternehmen und andere Investoren
- bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung
- Kredit in einer Summe oder in Teilbeträgen innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufbar
Ideal geeignet ist dieser KfW Kredit, wenn Sie einen Neubau planen und dabei großen Wert auf eine klimafreundliche Immobilie legen. Das Haus sollte mit regenerativer Energie im Bereich der Heizung betrieben werden und bestimmte Standards erfüllen. Nähere Details zu diesem KfW-Förderkredit erfahren Sie hier.
Die KfW Förderung Sanierung - dies wird alles gefördert
Eine energetische Sanierung lohnt sich langfristig durch niedrigere Energiekosten, steigenden Immobilienwert und die Reduzierung von CO₂-Emissionen. Doch was genau ist eine Sanierung eigentlich und was eine energetische Sanierung?
Eine Sanierung ist eine Maßnahme zur Wiederherstellung oder Verbesserung des Zustands eines Gebäudes, Unternehmens oder einer Infrastruktur. Ziel ist es, Schäden zu beseitigen, die Funktionstüchtigkeit zu erhalten oder den Wert zu steigern. Bei Gebäuden umfasst eine Sanierung meistens die Erneuerung von Dächern, Fassaden, Heizsystemen oder Leitungen. Sanierungen dienen somit der langfristigen Erhaltung und Optimierung der Substanz einer Immobilie.
Eine energetische Sanierung ist eine Modernisierung von Gebäuden mit dem Ziel, den Energieverbrauch zu senken und die Energieeffizienz zu verbessern. Nebenbei wird dadurch der Wert der Immobilie gesteigert. Dabei werden oft folgende Maßnahmen umgesetzt:
- – Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke
- Austausch von Fenstern
- Erneuerung der Heizungsanlage
- Umstellung auf erneuerbare Energien wie Solarthermie oder Fotovoltaik
Energetische Sanierungen tragen nicht nur zum Klimaschutz bei, sondern senken auch langfristig die Heizkosten und steigern den Wert der Immobilie. In vielen Fällen gibt es staatliche Förderungen oder zinsgünstige Kredite zur Unterstützung solcher Maßnahmen. Mit den KfW-Förderprogrammen 358 und 359 können zahlreiche Einzelmaßnahmen finanziert werden, die den energetischen Standard einer Immobilie verbessern. Die Förderung richtet sich an Eigentümer von Wohngebäuden, unabhängig davon, ob es sich um ein Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung handelt.
Es gibt eine Reihe an förderfähigen Maßnahmen, die unter dieses KfW-Programm fallen. Im Einzelnen sind das unter anderem:
- Dämmung der Außenwände (Fassade)
- Dachdämmung (Steildach oder Flachdach)
- Dämmung der obersten Geschossdecke
- Dämmung der Kellerdecke oder des unbeheizten Erdgeschosses
- Dämmung der Bodenplatte
Die Dämmung muss bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen (U-Werte / Wärmedurchgangskoeffizent) und ein Energieeffizienz-Experte muss diese bestätigen. Neben der Dämmung in verschiedenen Bereichen werden ebenso folgende Maßnahmen gefördert:
- Austausch von Fenstern und Außentüren: Ersetzen von Einfachverglasung durch energieeffiziente Fenster mit Wärmeschutzverglasung
- Austausch alter Haustüren gegen hochwärmegedämmte Türen
- Austausch ineffizienter Heizungsanlagen
- Optimierung bestehender Anlagen (Hydraulischer Abgleich, Dämmung Rohrleitungen etc.)
- Lüftung: Einbau energieeffizienter Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
- Solaranlagen und PV: Thermische Solaranlagen zur Unterstützung der Raumheizung / Warmwasserbereitung
- Austausch von Thermostatventilen
Den Förderkredit gibt es bereits ab einem effektiven Jahreszins von 0,01 %, und Sie erhalten bis zu 120.000 € Kredit je Wohneinheit. Das gilt zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung. Beachten Sie bitte, dass dieser KfW-Kredit nicht für eine Umschuldung bestehender Darlehen gedacht ist und somit nicht für diesen Zweck genutzt werden darf. Nähere Informationen zu diesem KfW-Programm finden Sie hier.
Einen weiteren KfW-Förderkredit für einzelne Maßnahmen im Bereich der Sanierung ist das KfW Programm 458 mit der Bezeichnung „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“. Gefördert werden der Kauf oder Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung mit einem Zuschuss von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten. Das gilt bei einem Einfamilienhaus allerdings nur bis zu einem Betrag von 30.000 €. Geförderte Einzelmaßnahmen sind zum Beispiel:
- Solarthermische Anlagen
- Biomasseheizungen
- Wärmepumpen
- Brennstoffzellenheizung
- innovative Heizungstechnik
Weitere Informationen zu dieser Förderung finden Sie hier.
KfW Förderungen Photovoltaik & Solarthermie - was wird wie gefördert
Die Investition in eine Photovoltaikanlage oder Solarthermie-Anlage ist nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern durch Förderprogramme auch wirtschaftlich attraktiv. Die KfW unterstützt PV-Projekte und ST-Projekte über das KfW Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“. Wenn Sie zukünftige Solarmodule auf Ihrem Dach haben möchten, um sich zu einem größeren Teil selbst mit Strom und/oder Wärme zu versorgen, ist dieses KfW-Programm die optimale Lösung. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen der Kauf und die Installation einer Photovoltaik-Anlage und/oder Solarthermie-Anlage auf dem Dach, an der Fassade oder auf einer Freifläche. Zu den Fördermöglichkeiten gehören im Einzelnen etwa folgende Dinge:
- Installation von Stromspeichern (Batteriespeicher)
- Netzintegration und Technik (z. B. Wechselrichter)
- Kombination mit Ladeinfrastruktur für E-Autos (teilweise kombinierbar)
- Erweiterung, Errichtung und Erwerb von Solarthermieanlagen
- Kälte-/Wärmespeicher / Kälte-/Wärmenetze
- Biogasanlagen
- Windkraftanlagen
- Wasserkraftanlagen
Zu den Voraussetzungen ist festzuhalten, dass es keine Begrenzung auf Wohngebäude gibt, sondern die Förderung ebenso für Ferienhäuser, bei Vermietung sowie der gewerblichen Nutzung einer Immobilie gilt. Die wichtigsten Konditionen im Zusammenhang mit dem KfW Programm 270 der KfW zur Förderung von Solaranlagen sind im Überblick:
- Kredit ab 3,76 % effektivem Jahreszins
- bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten
- Abrufbar innerhalb von 12 Monaten nach Zusage, wahlweise in einer Summe oder in Teilbeträgen
- Sie können Ihren Kredit ganz oder teilweise außerplanmäßig tilgen
Wichtig zu betonen ist, dass dieses KfW-Programm 270 nicht nur beim Kauf und der Installation einer Photovoltaikanlage greift. Überdies werden ebenso andere erneuerbare Energien gefördert. Das kann unter anderem der Fall sein, wenn Sie eine Anlage zur Stromerzeugung aus Wasserkraft bis zu einer Größe von 20 MW installieren oder in einen Batteriespeicher investieren. Ebenso förderfähig sind das Errichten, die Erweiterung sowie der Erwerb von Anlagen zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien. Nähere Informationen zu diesem KfW-Kredit erhalten Sie wiederum über die Webseite der KfW hier.
KfW Förderung Heizungserneuerung - lieber jetzt oder besser warten?
Die Modernisierung der Heizungsanlage ist oft eine der effizientesten Maßnahmen zur CO₂-Einsparung und langfristigen Senkung der Heizkosten. Seit 2024 wurden die Heizungsförderungen in Deutschland grundlegend reformiert. Die KfW spielt dabei eine zentrale Rolle, wenn Sie Ihre Heizungsanlage erneuern möchten. In dem Fall kommt das KfW Programm 458 infrage, welches sich als Zuschuss „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ nennt. Durch den Zuschuss unterstützt die KfW den Einbau effizienter Heizsysteme und heizungsunterstützender Anlagen sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Ziel dieser Förderung ist es, den Wechsel zu klimafreundlichen Heizlösungen zu beschleunigen. Wenn Sie also den Kauf bzw. den Ersatz Ihrer Heizungsanlage planen, werden einige Maßnahmen in dieser Rubrik gefördert. Dazu gehören in erster Linie Kauf sowie Installation von:
- solarthermische Anlagen
- Biomasseheizungen
- elektrisch angetriebene Wärmepumpen
- Brennstoffzellenheizungen
- wasserstofffähigen Heizungen
- innovative Heizungstechnik
Die Voraussetzung für die Förderung ist vordergründig, dass die Maßnahme die Energieeffizienz des Gebäudes oder den Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch erhöht. Es muss sich um ein existierendes Wohnhaus handeln, bei dem Bauantrag bzw. Bauanzeige zur Zeit der Antragstellung fünf Jahre oder länger vergangen sind. Die wichtigsten Konditionen im Überblick sind:
- – Zuschuss bis zu 70 % der förderfähigen Kosten
- bei einem Einfamilienhaus werden Kosten bis zu einer Höhe von 30.000 € berücksichtigt
- Sie erhalten einen Einkommensbonus, wenn Ihr jährliches Einkommen im Haushalt maximal 40.000 € beträgt
Weitere Informationen zum Programm 458 finden Sie ebenfalls auf der Webseite der KfW hier.
Grundsätzlich stellt sich im Bereich der Heizungserneuerung oft die Frage, ob man diese jetzt vornehmen oder damit doch warten sollte. Zur Verunsicherung haben in der Vergangenheit unter anderem das sogenannte Heizungsgesetz und weitere Regelungen beigetragen. Einige Argumente, die eher dafür sprechen, dass Sie die Förderung lieber jetzt in Anspruch nehmen und Ihre Heizung erneuern sollten, sind:
- gesicherte Förderung, klare Regeln
- Wärmepumpe-Verfügbarkeit aktuell noch ausreichend
- Öl- und Gaspreise könnten weiter ansteigen
Neben diesen Pro-Punkten gibt es allerdings auch Argumente, die dafür sprechen, noch etwas zu warten. So könnten die Förderprogramme zum Beispiel in den folgenden Jahren weiter optimiert werden oder die Technologie schreitet bei Wärmepumpen voran. Wenn Sie eine neue Heizung planen, sollten Sie sich am besten vom Fachmann beraten lassen.
Die energetische Sanierung mit Mehrwert und hervorragenden Fördermöglichkeiten
Wenn Sie eine energetische Sanierung durchführen möchten, bringt das oft einen Mehrwert. Dieser besteht darin, dass durch bestimmte Maßnahmen in der Zukunft weniger Energie verbraucht wird. Das wiederum spart Kosten, wie für Strom und die Heizenergie. Am Anfang steht zwar eine größere Investition, beispielsweise für eine neue Heizung, die sich jedoch oft schon nach zehn Jahren auszahlt. Grundsätzlich ist eine energetische Sanierung mit den folgenden Mehrwerten verbunden, zu denen auch gute Fördermöglichkeiten zählen:
- reduzierter Energieverbrauch
- Wertsteigerung der Immobilie
- Beitrag zum Klimaschutz
- Steigerung des Wohnkomforts
- Zugang zu attraktiver Förderung
Typische Maßnahmen im Rahmen solcher Sanierungen sind unter anderem die Kombination aus Dach-, Fassaden- und Kellerdeckendämmung, der Austausch alter Fenster, der Einsatz einer Wärmepumpe statt einer Gasheizung und die Installation einer PV-Anlage mit Speicher. Durch Kombination mehrerer Maßnahmen lässt sich oft ein Effizienzhausstandard erreichen, der oft Voraussetzung für hohe Tilgungszuschüsse von bis zu 70 % ist.
Die Vor- und Nachteile beim KfW Darlehen
Ein KfW-Darlehen zeichnet sich durch mehrere Vorteile aus, es sind ebenfalls einige Nachteile zu beachten. Zu den Vorzügen zählen primär die oft niedrigen Zinsen, die für KfW-Kredite zu zahlen sind. Oftmals gibt es attraktive Tilgungszuschüsse, sodass Ihnen faktisch Geld für die Maßnahme geschenkt wird. Weitere Vorteile der KfW-Darlehen sind etwa:
- lange Laufzeiten möglich
- Tilgungsfreie Anlaufjahre
- hohe Planungssicherheit
- Förderung von nachhaltigem Bauen/Sanieren
- Kombinierbarkeit mit anderen Programmen
Zu den Nachteilen der KfW-Förderung kann zählen, dass der Antrag meist nur über die Hausbank möglich ist. Für manche Bauherren oder Eigentümer einer Immobilie ist das zu umständlich oder es existiert keine Hausbank, die mit der KfW zusammenarbeitet. Ebenso als Nachteil werden öfter die komplexen technischen Anforderungen angesehen, die das Haus mitunter erfüllen muss, damit eine Förderung möglich ist. Weitere Nachteile können sein:
- Energieberater häufig Pflicht
- Beantragung nur vor Maßrahmenbeginn möglich
- teilweise keine Tilgungszuschüsse (z. B. bei KFN-Neubau)
In der folgenden Tabelle stellen wir noch einmal die beschriebenen KfW-Programme übersichtlich gegenüber, die im Zusammenhang mit dem Bau und Kauf von Immobilien sowie Sanierungen und einzelnen Maßnahmen von Interesse sind:
KfW-Programm | geförderte Maßnahme | Kreditsumme | Zuschuss | sonstiges |
---|---|---|---|---|
KfW-Wohneigentum (124) | Kauf oder Bau eines Eigenheims | bis 100.000 € | nein | oft genutzt |
Altersgerecht Umbauen (159) | Abbau von Barrieren | bis 50.000 € | nein | auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum |
Wohngebäude Kredit (261) | Haus und Wohnung energieeffizient sanieren | bis 150.000 € je Wohneinheit | 5-45 % Tilgungszuschuss | zusätzliche Förderung möglich |
Erneuerbare Energien Standard (270) | erneuerbare Energien installieren | nahezu unbegrenzt | nein | Kreditsumme nahezu unbegrenzt |
Klimafreundlicher Neubau (297/298) | Bau oder Kauf klimafreundlicher Immobilie | bis 100.000 € | nein | abhängig von der Energieeffizienz |
Energieeffizient Sanieren (358/359) | für schon bezuschusste Maßnahmen zur energetischen Sanierung | bis 120.000 € je Wohneinheit | nein | zusätzlicher Zinsvorteil bei einem Einkommen bis 90.000 Euro |
Heizungsförderung Privatpersonen (458) | Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung | nein | Zuschuss bis 70 % | Zuschuss bis zu 70 % der förderfähigen Kosten |
Die Alternativen zum KfW Darlehen
Wer keine KfW-Förderung nutzen möchte oder kann, dem stehen verschiedene Alternativen zur Verfügung. Zum einen ist das der klassische Immobilienkredit, der von der Bank zum Beispiel in Form eines Annuitätendarlehens vergeben wird. Ein Vorteil besteht in der flexibleren Gestaltung der Finanzierung, die zudem oft schnell und unkomplizierter ist. Das liegt unter anderem daran, dass es keine technischen Auflagen wie bei der KfW-Förderung gibt.
Eine weitere Alternative zu KfW-Darlehen sind eventuelle Förderung der Bundesländer, die es im Bereich Verbesserung der Energieeffizienz in Wohngebäuden häufiger gibt. Viele Bundesländer bieten eigene Zuschüsse oder Darlehen an, wie die BayernLabo oder die NRW.Bank. Häufig sind die Förderungen der Bundesländer kombinierbar mit den KfW-Förderprogrammen.
Auch wenn KfW-Darlehen zahlreiche Vorteile bieten, sind sie nicht immer die optimale Lösung für jedes Vorhaben. Manche Bauherren oder Sanierer möchten keine Kreditbindung eingehen oder erfüllen bestimmte technische Vorgaben der KfW nicht. In diesen Fällen lohnt sich neben den genannten Alternativen ebenso in Blick auf Förderalternativen des Bundes, insbesondere durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und andere bundesweite Förderinstrumente.
Die bekannteste und am weitesten verbreitete Alternative zur KfW ist die BAFA-Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Während die KfW-Darlehen zinsgünstig sind und eventuelle Tilgungszuschüsse bieten, handelt es sich beim BAFA um direkte Investitionszuschüsse. Sie bekommen im Grunde bares Geld, das nach Durchführung und Verwendungsnachweis ausgezahlt wird. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen unter anderem:
- Heizungserneuerung (z. B. Wärmepumpe, Biomasseheizung, Anschluss an Wärmenetz)
- Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Regelung)
- Einzelmaßnahmen zur Gebäudehülle (z. B. Dämmung von Dach, Fassade, Geschossdecken,
- Austausch Fenster/Türen
- Anlagentechnik (außer Heizung) (z. B. Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung)
Die Förderhöhe setzt sich öfter aus einer Grundförderung von 15 Prozent der förderfähigen Kosten sowie einem Innovationsbonus/Heizungs-Tausch-Bonus zusammen. Dieser kann zusätzlich zwischen 10 und 20 Prozent betragen. Darüber hinaus gibt es oftmals einkommensabhängige Boni für Haushalte mit Einkommen unterhalb von 40.000 €. Ein zusätzlicher Bonus bis zu 30 Prozent ist dann möglich. Der maximale Zuschuss beträgt insgesamt bis zu 70 Prozent, abhängig vom Maßnahmentyp und den Kombinationsmöglichkeiten. Vorteile dieser Förderung als Alternative zum KfW-Darlehen sind:
- Zuschuss statt Kredit
- keine Bindung an Hausbank
- geringere Anforderungen an Effizienzstandards (im Vergleich zu KfW)
- unabhängige Antragstellung direkt über das BAFA-Portal
INFO: Wichtig zu beachten ist, dass der Antrag vor der Auftragserteilung gestellt werden muss.
Erst danach darf ein Handwerksbetrieb beauftragt werden. Der Antrag kann online über das BAFA-Förderportal eingereicht werden.
Wenn Sie eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installieren lassen, können neben dem KfW-Kredit (Programm 270) auch auf Förderungen nach dem EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) infrage kommen. Es handelt sich um eine Einspeisevergütung für Strom, der ins Netz eingespeist wird. Die Höhe der Vergütung beläuft sich 2025 auf 7,94 Cent/kWh und ist für einen Zeitraum von 20 Jahren gesichert. Die Einspeisevergütung wird nicht als direkter Zuschuss ausgezahlt, sondern fließt laufend durch die Netzeinspeisung, ist also indirekt eine Refinanzierung der Investition.
Eine weitere Option ist die steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen nach §35c EStG. Seit 2020 besteht die Möglichkeit, energetische Sanierungen auch steuerlich geltend zu machen. Dabei handelt es sich nicht um einen Zuschuss oder Kredit, sondern um eine Steuerermäßigung direkt bei der Einkommensteuer. Förderfähige Maßnahmen sind vorwiegend die Wärmedämmung (Fassade, Dach, Geschossdecken), Erneuerung der Fenster und Außentüren, Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage, Erneuerung der Heizungsanlage und die Optimierung bestehender Heizungsanlagen.
Die Förderhöhe beträgt 20 Prozent der Kosten über drei Jahre verteilt, wobei maximal 40.000 € steuerlich absetzbar pro Objekt sind. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich, aber energetischer Nachweis durch einen Energieberater. Die Vorteile sind in dem Fall die Unabhängigkeit von KfW oder BAFA, es ist keine Antragstellung notwendig und es erfolgt eine einfache Geltendmachung über die Steuererklärung.
Für einen KfW-Kredit zur Finanzierung einer Photovoltaikanlage (z. B. im Programm 270) müssen Sie Eigentümer der Immobilie oder Investitionsverantwortlicher sein. Die PV-Anlage muss auf dem Dach installiert werden und darf noch nicht beauftragt oder begonnen worden sein.
eim Hauskauf gelten je nach Programm verschiedene Bedingungen. Im Programm 124 (Wohneigentum) sind z. B. Familien mit Kindern förderfähig. Es gelten Einkommensgrenzen, und das Objekt muss als selbst genutztes Wohneigentum dienen. Der Antrag wird über Ihre Bank eingereicht.
Das offizielle KfW-Kundenportal erreichen Sie unter:
https://www.kfw.de
Dort finden Sie Programme, Bedingungen, Förderrechner sowie weiterführende Informationen zur Antragstellung über Ihre Bank.

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