Aktuelles – Das bringt einem eine vorzeitige Kreditablösung tatsächlich

- Kategorie Aktuelles, Kredite
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Viele Kreditnehmer stehen irgendwann vor der Frage, ob es sinnvoll ist, einen bestehenden Kredit vorzeitig abzulösen. Vielleicht haben sich Ihre finanziellen Verhältnisse verbessert, Sie haben eine Erbschaft gemacht oder möchten sich von monatlichen Ratenzahlungen entlasten. Auch die Aussicht auf niedrigere Zinsen bei einem neuen Kreditvertrag kann ein Anlass sein, sich mit dem Thema vorzeitige Kreditablösung, in Form einer Umschuldung, auseinanderzusetzen.
Die Entscheidung ist nicht immer leicht. Neben den möglichen Einsparungen durch geringere Zinszahlungen können Kosten entstehen, zum Beispiel durch Vorfälligkeitsentschädigungen oder Gebühren. Wer seine offene Kreditsumme durch eine Sondertilgung vorzeitig tilgen möchte, sollte sich daher im Vorfeld gut informieren und die individuellen Rahmenbedingungen sorgfältig prüfen.

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Die folgenden Vorteile stehen oft in Verbindung mit einer vorzeitigen Kreditablösung:
- Vorfälligkeitsentschädigung: Banken verlangen häufig eine Entschädigung für entgangene Zinsen, was die Ablösung teuer machen kann.
- Verlust von Liquidität: Die vorzeitige Rückzahlung erfordert oft hohe Summen, was finanzielle Reserven stark belastet.
- Wegfall vertraglicher Vorteile: Bestehende Kredite können Sonderkonditionen enthalten (z. B. niedrige Zinssätze), die bei einer Ablösung verloren gehen.
- Aufwand und Bürokratie: Die Ablösung erfordert Kommunikation mit der Bank, neue Berechnungen und ggf. die Einholung von Löschungsbewilligungen.
Neben diesen Vorteilen beachten Sie bitte ebenso mögliche Nachteile, falls Sie etwa Ihren Ratenkredit oder Ihren Immobilienkredit vorzeitig ablösen möchten:
- nur noch ein Schuldner (z. B. bei gemeinsamer Haftung): Wird ein Kredit vorzeitig abgelöst, kann ein Mitkreditnehmer aus der Schuld entlassen werden, was Klarheit und rechtliche Entlastung schafft.
- Schufa-Entlastung: Die Ablösung eines Kredits wird der Schufa positiv gemeldet und verbessert langfristig die Kreditwürdigkeit.
- Ratenentlastung: Durch die vorzeitige Rückzahlung entfallen die monatlichen Raten, was die finanzielle Belastung im Alltag deutlich reduziert.
- Zinsersparnis: Wer einen Kredit vorzeitig zurückzahlt, spart zukünftige Zinsen und reduziert somit die Gesamtkosten der Finanzierung.
- finanzielle Freiheit: Schuldenfreiheit bringt psychische Entlastung und erhöht den finanziellen Handlungsspielraum.
So sind die Strafzinsen bei vorzeitiger Kreditablösung
Wenn Sie einen Kreditvertrag vorzeitig kündigen oder vollständig zurückzahlen, kann die Bank dafür zum Beispiel in der Baufinanzierung eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Dabei handelt es sich nicht um „Strafzinsen“ im eigentlichen Sinne, sondern um eine Entschädigung für die Zinsausfälle, die dem Kreditgeber durch die vorzeitige Rückzahlung entstehen. Die Höhe dieser Entschädigung hängt von mehreren Faktoren ab:
- Restlaufzeit des Kredits: Je länger die verbleibende Laufzeit, desto höher fällt in der Regel die Entschädigung aus.
- ursprünglicher Zinssatz: War Ihr vereinbarter Zinssatz höher als der aktuelle Marktzins, verliert die Bank durch Ihre Ablösung potenzielle Einnahmen.
- Rückzahlungsbetrag: Die Vorfälligkeitsentschädigung bezieht sich auf den offenen Betrag. Je höher dieser ist, desto größer kann auch die Entschädigung sein.
Für Verbraucherdarlehen, die seit dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden, gilt eine gesetzliche Obergrenze. Nach § 502 BGB darf die Vorfälligkeitsentschädigung bei Krediten mit fester Laufzeit maximal ein Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags betragen. Bei einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr ist sie auf 0,5 % begrenzt.
Diese Regelung betrifft jedoch nur Verbraucherkredite, also unter anderem einen Privatkredit oder Konsumentenkredit. Für Immobiliendarlehen gelten andere Vorschriften. Hier berechnen Banken die Vorfälligkeitsentschädigung häufig individuell nach wirtschaftlichen Kriterien. Die Kalkulation ist komplex und nicht immer transparent. Deshalb lohnt es sich, ein unabhängiges Gutachten oder eine Beratung in Anspruch zu nehmen.
Vorzeitige Kreditablösung Kosten - damit müssen Sie rechnen
Neben der Vorfälligkeitsentschädigung können weitere Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie einen Kredit vorzeitig ablösen möchten. Diese sollten Sie in Ihre Entscheidung unbedingt mit einbeziehen. Dazu gehören:
- Verwaltungsgebühren: Einige Banken berechnen eine Bearbeitungsgebühr für die Ablösung oder Umschuldung eines Kredits. Diese Gebühren müssen jedoch laut Rechtsprechung verhältnismäßig und vertraglich vereinbart sein. Prüfen Sie daher die Vertragsbedingungen genau.
- Notarkosten (bei Immobilienkrediten): Wenn der Kredit zur Finanzierung einer Immobilie diente, kann eine Löschung der Grundschuld erforderlich sein. Die damit verbundenen Notar- und Grundbuchkosten liegen meist im Bereich von einigen Hundert Euro.
- Kosten für neue Kreditaufnahme (bei einer Umschuldung): Wenn Sie den bestehenden Kredit durch ein günstigeres Darlehen ablösen möchten, also eine Umschuldung planen, entstehen auch für den neuen Kredit Kosten. Diese fallen zum Beispiel für eine Bonitätsprüfung oder neue Sicherheiten in. Zudem kann der neue Anbieter ebenfalls Bearbeitungsgebühren verlangen.
- Beratungskosten: Die Inanspruchnahme unabhängiger Beratungsdienste oder Gutachter kann hilfreich sein, um die Wirtschaftlichkeit einer vorzeitigen Kreditablösung zu prüfen. Sie verursacht jedoch ebenfalls Kosten.
Zur Verdeutlichung der eventuellen Kosten im Zusammenhang mit der vorzeitigen Kreditablösung können Sie sich am folgenden Beispiel orientieren:
Angenommen, Sie haben noch 20.000 € Restschuld bei einem Zins von fünf Prozent und eine Restlaufzeit von zwei Jahren. Ihre monatliche Rate beträgt rund 877 €. Wenn Sie den Kredit sofort ablösen, sparen Sie Zinsen in Höhe von etwa 1.000 bis 1.200 €. Zieht man davon eine Vorfälligkeitsentschädigung von 200 € (1 %) sowie Bearbeitungsgebühren von 100 € ab, ergibt sich eine Ersparnis. Allerdings nur, wenn keine weiteren Kosten entstehen und Sie das Kapital anderweitig nicht gewinnbringender einsetzen können.
Ab hier lohnt sich die vorzeitige Kreditablösung nicht immer
Eine vorzeitige Kreditablösung ist nicht in jedem Fall wirtschaftlich sinnvoll. Es gibt mehrere Szenarien, in denen Sie von diesem Schritt eher absehen sollten:
- geringes Einsparpotenzial: Wenn die verbleibende Laufzeit nur noch kurz ist oder der Zinssatz des Kredits bereits sehr niedrig war, fallen die Zinsersparnisse gering aus. Die möglichen Einsparungen stehen dann in keinem Verhältnis zu den entstehenden Kosten.
- hohe Vorfälligkeitsentschädigung: Gerade bei älteren Immobiliendarlehen oder Verträgen mit langen Laufzeiten kann die Entschädigung mehrere Tausend Euro betragen. In diesem Fall wäre der finanzielle Vorteil durch die Ablösung schnell wieder aufgehoben.
- Finanzierung durch Rücklagen: Wenn Sie Ihre Ersparnisse zur Ablösung verwenden, verlieren Sie möglicherweise die finanzielle Sicherheit für unerwartete Ausgaben. Außerdem erzielen gut verzinste Rücklagen oft eine bessere Rendite als die Kreditersparnis.
- neue Kreditaufnahme mit versteckten Kosten: Eine Umschuldung kann sich lohnen, wenn der neue Kredit deutlich günstigere Konditionen bietet. Achten Sie aber auf Nebenkosten, Zusatzversicherungen oder steigende Zinssätze bei variablen Angeboten. Auch eine gute Bonität ist Voraussetzung für attraktive Umschuldungsangebote.
- steuerliche Überlegungen: Wenn Sie Zinsen aus einem Kredit steuerlich absetzen können (z. B. bei vermieteten Immobilien oder gewerblichen Krediten), kann die vorzeitige Tilgung auch steuerliche Nachteile bringen. Sprechen Sie in solchen Fällen mit einem Steuerberater.
So sind die Strafzinsen bei vorzeitiger Kreditablösung
Eine vorzeitige Kreditablösung kann in mehreren Lebenslagen sinnvoll sein. Doch nicht jede Situation erfordert sofortiges Handeln. Grundsätzlich gilt: Sie sollten Ihren Kredit ablösen, wenn die Gesamtkosten eines Alternativangebots (z. B. Umschuldung oder Eigenkapital-Rückzahlung) niedriger sind als die verbleibenden Kosten des bestehenden Kredits. Es gibt einige typische Situationen, in denen eine Ablösung sinnvoll sein kann:
- Zinssatz deutlich über dem aktuellen Marktzins: Haben Sie Ihren Kredit zu einem Zeitpunkt aufgenommen, als die Zinsen noch höher waren als heute? Dann kann eine Umschuldung zu einem günstigeren Kredit bei einer anderen Bank erhebliche Einsparungen bringen. Dies ist besonders bei langen Restlaufzeiten relevant.
- Sie haben unerwarteten Geldzufluss: Haben Sie etwa eine Erbschaft, eine Abfindung oder einen Bonus erhalten? Dann kann es sinnvoll sein, den Kredit vollständig oder zumindest teilweise abzulösen, um zukünftige Zinszahlungen zu sparen.
- Verbesserung der finanziellen Situation: Haben sich Ihre Einkommensverhältnisse verbessert oder sind andere finanzielle Verpflichtungen entfallen? In dem Fall können Sie Ihre Schulden schneller tilgen und damit langfristig Geld sparen.
- Zusammenlegung mehrerer Kredite (Umschuldungskredit): Wenn Sie mehrere kleinere Kredite oder Konsumdarlehen gleichzeitig bedienen, ist es oft sinnvoll, diese in einem einzigen Kredit zu bündeln, also umzuschulden. Das erhöht nicht nur die Übersicht, sondern senkt im besten Fall auch die monatliche Belastung und die Gesamtkosten.
Die vorzeitige Kreditablösung ist oft eng mit einer Umschuldung verbunden, etwa wenn ein teurer Kredit durch einen günstigeren ersetzt wird. Bei Privatkrediten ist die Ablösung meist flexibel möglich, jedoch oft mit einer Vorfälligkeitsentschädigung verbunden. Bei Hauskrediten gelten strengere Regeln: Hier kann eine Ablösung innerhalb der Zinsbindung teuer sein oder nur unter bestimmten Bedingungen erfolgen, zum Beispiel nach zehn Jahren mit Kündigungsrecht (§ 489 BGB).
Ab wann sich eine Kredit Ablösung lohnt und wann nicht
Die wichtigste Frage, die Sie sich stellen sollten, lautet: Ist die vorzeitige Ablösung finanziell tatsächlich günstiger? Eine pauschale Antwort gibt es darauf nicht, sondern es hängt von mehreren Faktoren ab, wie den Vorfälligkeitszinsen. Lohnenswert ist die Kreditablösung zum Beispiel in den folgenden Fällen:
- hoher Zinssatz im bestehenden Vertrag: Wenn Sie ein neues Darlehen zu deutlich günstigeren Konditionen erhalten können, ist das Einsparpotenzial hoch.
- Raten nur noch schwer tragbar: Wenn Ihnen die aktuelle Kreditrate zu hoch geworden ist, können Sie durch eine längere Laufzeit beim neuen Kredit die Rate reduzieren.
- keine oder niedrige Vorfälligkeitsentschädigung: Viele Ratenkredite lassen sich nach § 502 BGB mit geringen Vorfälligkeitszinsen (maximal 1 % der Restschuld, bei weniger als 12 Monaten Laufzeit sogar nur 0,5 %) kündigen.
- Restlaufzeit noch lang: Je länger die Restlaufzeit, desto größer der mögliche Spareffekt durch niedrigere Zinsen.
- Restschuld hoch: Bei hohen Restbeträgen ist die absolute Ersparnis durch eine Ablösung am größten.
- geringe Restschuld oder kurze Restlaufzeit: Der Spareffekt fällt oft kaum ins Gewicht, während die Vorfälligkeitszinsen oder neue Abschlusskosten das Ganze sogar verteuern können.
- hohe Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobilienkrediten: Bei Baufinanzierungen außerhalb der gesetzlichen Sonderkündigungsfristen kann die Entschädigung so hoch sein, dass sich eine Ablösung wirtschaftlich nicht rechnet.
- schlechtere Bonität: Wenn Ihre Bonität sich seit der Kreditaufnahme verschlechtert hat, könnten neue Kredite mit schlechteren Konditionen verbunden sein.
Tipp: Rechnen Sie vorab mit einem Kreditrechner oder sprechen Sie mit einem unabhängigen Finanzierungsvermittler, bevor Sie den Darlehensvertrag abschließen. Nur durch einen konkreten Vergleich der effektiven Jahreszinsen und aller Zusatzkosten kann beurteilt werden, ob sich eine Ablösung wirklich lohnt.
Weswegen Kredite ablösen sinnvoll und besser ist
- Senkung der Gesamtverschuldung: Eine Kreditablösung reduziert Ihre monatlichen Verpflichtungen und damit Ihre Schuldenlast. Das kann Ihre Bonität verbessern und Spielraum für neue Projekte oder Investitionen schaffen.
- Zinsersparnis: Die Zinsersparnis ist der häufigste Grund für eine Kreditablösung. Wenn Sie durch einen neuen Kredit oder durch Eigenkapital niedrigere Zinskosten erzielen, kann dies über die Laufzeit hinweg mehrere hundert oder sogar tausende Euro ausmachen.
- bessere Übersicht und Kontrolle: Wer mehrere Kredite zusammenfasst, gewinnt oft eine bessere Übersicht über die eigenen Finanzen. Eine monatliche Rate ist leichter zu kontrollieren als mehrere Abbuchungen zu verschiedenen Zeitpunkten.
- bessere Verhandlungsposition: Wer weniger laufende Verbindlichkeiten hat, kann bei künftigen Kreditverhandlungen mit einer Bank bessere Konditionen aushandeln. Eine geringere Verschuldung ist ein Pluspunkt in jeder Bonitätsprüfung.
Unserer folgenden Gegenüberstellung entnehmen Sie einen Hauptgrund der vorzeitigen Ablösung mitsamt der Neuaufnahme eines Kredites. Durch die Umschuldung sparen Sie in der Summe Zinskosten ein.
Merkmal | vor Umschuldung | nach Umschuldung |
---|---|---|
Anzahl Kredite | 3 | 1 |
Gesamtrestschuld | 25.000 € | 25.000 € |
durchschnittlicher Zinssatz | ca. 6,4 % | ca. 4,5 % |
Gesamtlaufzeit (max.) | 48 Monate | 48 Monate |
monatliche Gesamtrate | 750,50 € | 567,00 € |
Zinskosten gesamt (geschätzt) | ca. 3.850 € | ca. 2.360 € |
monatliche Entlastung | ca. 183 € |
Die Kosten einer vorzeitigen Kreditablösung setzen sich in der Regel aus der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung zusammen. Diese Gebühr erhebt die Bank als Ausgleich für entgangene Zinsen. Je nach Vertragskonditionen und Restlaufzeit kann diese zwischen 0,5 % und 1 % der Restschuld liegen. Zusätzlich können Bearbeitungsgebühren anfallen, sofern vertraglich vereinbart.
Grundsätzlich kann ein Kreditnehmer seinen Kredit jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig ablösen. Die Bank darf dies nicht verweigern. Allerdings kann sie eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, sofern es sich nicht um ein Immobiliendarlehen handelt, das bereits länger als zehn Jahre läuft – hier ist laut § 489 BGB eine Kündigung ohne Strafzahlung möglich.
Eine Kreditablösung lohnt sich besonders dann, wenn:
- der neue Kredit deutlich niedrigere Zinsen bietet
- Sondertilgungen möglich sind
- keine oder geringe Vorfälligkeitskosten anfallen
- die Restlaufzeit noch lang genug ist, um durch Zinsersparnis zu profitieren
Ein Vergleich der Gesamtkosten ist entscheidend.
Die Ablösung eines Kredits erfolgt in folgenden Schritten:
- Anfrage und Restschuld-Berechnung bei der bisherigen Bank.
- Vergleich eines neuen Kreditangebots mit besseren Konditionen.
- Beantragung und Auszahlung des neuen Kredits.
- Tilgung des alten Kredits durch Überweisung der Ablösesumme.
- Bestätigung der Ablösung durch die alte Bank.
Strafzinsen, also die Vorfälligkeitsentschädigung, betragen gesetzlich maximal:
- 1 % der Restschuld bei einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
- 0,5 % bei einer verbleibenden Laufzeit unter zwölf Monaten
Die genaue Höhe hängt vom Darlehenstyp, der Restlaufzeit und den vertraglichen Bedingungen ab.
Die Berechnung erfolgt auf Basis folgender Faktoren:
- Restschuld des Kredits
- Restlaufzeit
- Zinssatz des ursprünglichen Kredits
- Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung (je nach Bankformel)
Viele Banken und Vergleichsportale bieten Online-Rechner zur Abschätzung der Ablösegebühren an. Alternativ kann ein unabhängiger Finanzberater helfen.
Die Vorfälligkeitszinsen (auch Vorfälligkeitsentschädigung genannt) kompensieren den Zinsverlust der Bank. Für Ratenkredite ist die Entschädigung durch § 502 BGB geregelt:
- maximal 1 % der Restschuld, wenn der Kredit länger als ein Jahr läuft
- maximal 0,5 %, wenn weniger als ein Jahr Laufzeit verbleibt
Bei Immobilienkrediten ohne gesetzliches Sonderkündigungsrecht ist die Berechnung komplexer und richtet sich nach der Differenz zu aktuellen Refinanzierungszinsen.

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