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    Kredit erben – diese Möglichkeiten und Optionen haben Sie

    Aktuelles - Kredit erben - diese Möglichkeiten und Optionen haben Sie

    Der Tod eines geliebten Menschen ist ein tiefgreifendes Ereignis, das neben der emotionalen Belastung eine Vielzahl von organisatorischen und rechtlichen Fragen aufwirft. Eine der komplexesten und oft überraschenden Herausforderungen, mit denen sich Erben konfrontiert sehen, ist der Umgang mit den finanziellen Verpflichtungen des Verstorbenen. Die landläufige Meinung, dass Schulden mit dem Tod erlöschen, ist ein gefährlicher Irrtum.

    Tatsächlich gehen sämtliche Verbindlichkeiten, also auch ein Kredit und Darlehen, auf die Erben über. Das kann schnell zu einer erheblichen finanziellen Belastung für neue Kreditnehmende führen, insbesondere wenn die Erbschaft selbst nicht ausreichend Vermögen zur Deckung der Schulden enthält. Umso wichtiger ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Ihnen zur Verfügung stehenden Optionen genau zu kennen, um fundierte Entscheidungen zu treffen und Ihre eigene finanzielle Zukunft schützen zu können. Unser Beitrag beleuchtet die wichtigsten Aspekte rund um das Thema Kredit und Erbschaft.

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      Kredit bei Todesfall - wie das Erbe richtig angehen

      Wenn Sie eine verstorbene Person beerben, übernehmen Sie nicht nur deren Vermögenswerte, sondern auch mögliche Verbindlichkeiten wie einen Kredit und damit den Kreditvertrag. Es sei denn natürlich, Sie schlagen die Erbschaft generell aus. Befindet sich darunter ein laufender Kredit, geht dieser grundsätzlich auf die Erben über. Nach dem Eintritt des Erbfalls stehen Ihnen jedoch mehrere Handlungsmöglichkeiten offen:

      • Sie können den bestehenden Darlehensvertrag fortführen
      • Sie können die noch offene Summe vollständig zurückzahlen, um den Kredit abzulösen
      • Sie können das Objekt verkaufen, um den Kredit abzulösen (bei einer Baufinanzierung) und aus der Haftung entlassen zu werden

      Besteht hingegen ein deutliches Missverhältnis zwischen Schulden und Vermögen, bleibt als letzte Möglichkeit die Ausschlagung der Erbschaft.

      • Weiterführung des Darlehens
        Entscheiden Sie sich dafür, den Kredit zu übernehmen, treten Sie in sämtliche Vertragsrechte und -pflichten ein. Die monatlichen Zahlungen müssen dann von Ihnen weiter bedient werden. Häufig lässt sich die Bank jedoch auf Gespräche ein, um Konditionen wie Ratenhöhe, Laufzeit oder Tilgungsplan neu zu verhandeln.
      • Vollständige Rückzahlung der Restschuld
        Eine andere Option ist die sofortige Begleichung des offenen Kreditbetrags. Dies kann entweder aus eigenen Mitteln oder aus dem übertragenen Nachlass erfolgen. Dabei sollten Sie berücksichtigen, dass Kreditinstitute bei einer frühzeitigen Rückzahlung oftmals eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
      • Verkauf einer belasteten Immobilie
        Befindet sich eine Immobilienfinanzierung im Nachlass, kann der Verkauf des Hauses oder der Wohnung eine sinnvolle Lösung sein. Der Erlös wird zur Tilgung der Darlehenssumme eingesetzt. Sobald der Kredit vollständig getilgt ist, endet das Vertragsverhältnis.

      Im Todesfall gibt es einige Punkte zu beachten, falls Ihnen als Erbe auch ein Kredit hinterlassen wird. Wichtige Aspekte sind:

      • Kontaktaufnahme mit der Bank: Informieren Sie den Kreditgeber zeitnah und am besten schriftlich über den Todesfall und lassen Sie sich sämtliche relevanten Vertragsdaten wie Zinssatz, Restschuld und Zahlungsplan mitteilen.
      • Prüfung einer möglichen Erbausschlagung: Wenn abzusehen ist, dass die Verpflichtungen höher sind als die vorhandenen Werte, kann es ratsam sein, das Erbe innerhalb der gesetzlichen Frist auszuschlagen.
      • Überprüfung vorhandener Versicherungen: Klären Sie, ob für den Verstorbenen eine Restschuldversicherung bestanden hat. Eine solche Versicherung kann in manchen Fällen die offene Kreditsumme ganz oder teilweise übernehmen.

      Das passiert mit dem Kredit im Todesfall

      Wenn ein Kreditnehmer stirbt, ändert sich für das Kreditinstitut die Vertragssituation grundlegend. Der Kreditvertrag selbst erlischt nicht, sondern wird Teil des Nachlasses. Die Verpflichtung zur Rückzahlung der ausstehenden Darlehenssumme geht auf die Erben über, zum Beispiel bei einem Autokredit. Dies ist im deutschen Erbrecht klar geregelt: Der Erbe tritt in die vollständige Rechtsstellung des Erblassers ein, was sowohl dessen Vermögen als auch dessen Schulden umfasst.

      Der erste Schritt, den die Bank nach Kenntnisnahme des Todesfalls unternimmt, ist die Prüfung der vertraglichen Bedingungen. Viele Kreditverträge, insbesondere solche über höhere Summen oder längere Laufzeiten, enthalten eine sogenannte Todesfallklausel. Diese Klausel regelt, ob der Kredit sofort fällig wird oder ob die Ratenzahlung in der bisherigen Form fortgesetzt werden kann. Bei einem Sofortkredit, der oft zur schnellen Überbrückung von Liquiditätsengpässen aufgenommen wurde, kann die Bank die sofortige Rückzahlung der Restschuld verlangen, was die Erben unter erheblichen Zeitdruck setzen kann.

      Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Existenz einer Restschuldversicherung oder einer Risikolebensversicherung, die an den Kredit gekoppelt ist. War die/der Verstorbene ausreichend versichert, übernimmt die Versicherung die ausstehende Restschuld ganz oder teilweise durch das Auszahlen der Versicherungssumme. Das ist die finanziell komfortabelste Situation für die Erben, da die Schuldenlast minimiert oder gänzlich aufgehoben wird.

      Ein typischer Ablauf nach dem Todesfall gliedert sich in die folgenden Schritte:

      1. Schritt: Zunächst muss die Bank über den Todesfall informiert werden. Dies geschieht meist durch die Erben oder durch Dritte, die Kenntnis von den finanziellen Verpflichtungen haben. Die Bank benötigt hierfür eine Sterbeurkunde als offiziellen Nachweis.
      2. Schritt (a): Nach der Benachrichtigung wird die Bank den Kreditvertrag und die damit verbundenen Sicherheiten prüfen. Liegt eine Restschuldversicherung vor, wird die Bank die Schadensmeldung bei der Versicherung einreichen. Die Auszahlung der Versicherungssumme kann einige Zeit in Anspruch nehmen, in der die Bank die Forderung gegenüber dem Nachlass zunächst ruhendstellt.
      3. Schritt (b): Gibt es keine Versicherung oder reicht die Versicherungssumme nicht aus, wendet sich die Bank an die festgestellten Erben. Diese müssen nun entscheiden, ob sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen. Die Annahme der Erbschaft bedeutet die Übernahme aller Rechte und Pflichten, einschließlich der Kreditschulden. Die Erben treten in den Kreditvertrag ein und sind fortan zur Zahlung der ausstehenden Raten verpflichtet.
      4. Schritt: Sollten die Erben die Erbschaft ausschlagen, weil der Nachlass überschuldet ist, muss die Bank versuchen, ihre Forderungen aus dem verbleibenden Nachlass zu befriedigen. Dies kann die Verwertung von Sicherheiten, wie einer beliehenen Immobilie, umfassen.

      Die Tabelle skizziert noch einmal in Kurzform den typischen Prozess, der nach dem Tod eines Kreditnehmers abläuft:

      Phase Beschreibung
      Information Die Bank wird zeitnah über den Todesfall informiert und erhält die Sterbeurkunde
      Prüfung Die Bank prüft den Kreditvertrag auf Todesfallklauseln und das Vorliegen einer Restschuldversicherung
      Versicherung Bei vorhandener Versicherung wird der Schadensfall gemeldet und die Auszahlung der Restschuld abgewartet
      Ermittlung Erben Die Bank ermittelt die rechtmäßigen Erben, die in den Kreditvertrag eintreten sollen
      Entscheidung Die Erben müssen innerhalb der gesetzlichen Frist über die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft entscheiden
      Vertragsübernahme Bei Annahme treten die Erben in den Vertrag ein und setzen die Ratenzahlung fort
      Nachlassabwicklung Bei Ausschlagung muss die Bank ihre Forderungen aus dem verbleibenden Nachlass befriedigen

      Wer zahlt die Kreditschulden im Todesfall?

      Die Frage, wer für die Begleichung der Kreditschulden aufkommen muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Art des Kreditvertrages und der Erbfolge. Grundsätzlich gilt: Die Schuldenlast – zum Beispiel bei laufenden Ratenkrediten – fällt demjenigen zu, der rechtlich in die Verpflichtung eintritt.

      • Mitkreditnehmer
        War der Verstorbene nicht alleiniger Kreditnehmer, sondern existieren Mitkreditnehmer (oft der Ehepartner, Eltern oder ein Geschäftspartner), haften diese in der Regel gesamtschuldnerisch für die gesamte Restschuld. Das bedeutet aufseiten des Darlehensgebers, dass die Bank im Zuge der Haftung die volle Rückzahlung der ausstehenden Summe vom überlebenden Mitkreditnehmer verlangen kann, unabhängig davon, wie die interne Aufteilung der Schuld zwischen den beiden Partnern vereinbart war. Der Tod des Hauptschuldners entbindet den Mitkreditnehmer nicht von seiner Verpflichtung. Bei einem Immobilienkredit, der oft von Ehepaaren gemeinsam aufgenommen wird, ist dies die häufigste Konstellation. Der überlebende Partner muss die Raten weiterzahlen, auch wenn er selbst nicht Erbe geworden ist.
      • Erben
        Die Hauptlast tragen jedoch die Erben, sofern sie die Erbschaft annehmen. Mit der Annahme des Erbes übernehmen sie die Rolle des Schuldners. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um gesetzliche Erben (Kinder, Ehepartner) oder testamentarisch bestimmte Erben handelt.
        Ehepartner: Ist der überlebende Ehepartner Erbe, so haftet er für die Schulden des Verstorbenen. Die Haftung erstreckt sich dabei nicht nur auf den Nachlass, sondern auch auf das eigene Privatvermögen des Ehepartners, es sei denn, es wurde eine Nachlassverwaltung oder ein Nachlassinsolvenz beantragt.
        Kinder: Auch Kinder, die als Erben eingesetzt sind, treten in die Schulden des Erblassers ein. Die Haftung ist hier ebenfalls unbegrenzt, es sei denn, es werden Maßnahmen zur Haftungsbeschränkung ergriffen.
      • Haftungsbeschränkung durch Nachlassverwaltung
        Um eine Haftung mit dem eigenen Privatvermögen zu vermeiden, haben Erben die Möglichkeit, die Haftung auf den Nachlass zu beschränken. Dies geschieht durch die Beantragung einer Nachlassverwaltung oder einer Nachlassinsolvenz. Bei der Nachlassverwaltung wird ein Nachlassverwalter bestellt, der die Aufgabe hat, den Nachlass zu sichten, die Schulden festzustellen und diese aus dem vorhandenen Nachlassvermögen zu begleichen. Reicht das Vermögen aus, haften die Erben nicht mehr und sind aus dem Schneider. Reicht es nicht aus, wird das Verfahren der Nachlassinsolvenz eingeleitet. In beiden Fällen ist das Privatvermögen der Erben geschützt.
      • Bürgschaften
        Eine weitere Konstellation ist die Bürgschaft. Hat eine dritte Person für den Kredit des Verstorbenen gebürgt, so bleibt die Bürgschaft in der Regel auch nach dem Tod des Hauptschuldners bestehen. Die Bank kann sich dann an den Bürgen wenden, um die ausstehende Schuld einzufordern. Dies betrifft oft Ratenkredit-Verträge, bei denen eine zusätzliche Sicherheit verlangt wurde.
      • Spezialfall: Dispokredit
        Ein Dispokredit stellt einen Sonderfall dar. Hierbei handelt es sich um eine eingeräumte Überziehung auf dem Girokonto. Im Todesfall wird das Girokonto Teil des Nachlasses. Die Bank wird den Dispokredit in der Regel sofort fällig stellen und mit dem Guthaben auf dem Konto verrechnen. Ist das Konto überzogen, geht die verbleibende Schuld auf die Erben über. Aufgrund der oft sehr hohen Zinsen eines Dispokredits ist hier schnelles Handeln der Erben ratsam, um die Schuldenlast nicht unnötig anwachsen zu lassen.

      Darlehen erlischt bei Tod - der Irrglaube

      Der Irrglaube, dass ein Darlehen automatisch mit dem Tod des Kreditnehmers erlischt, ist weit verbreitet, aber rechtlich unhaltbar. Dieses Missverständnis beruht oft auf dem Wunschdenken, dass persönliche Verpflichtungen mit dem Ableben enden. Im deutschen Erbrecht ist jedoch klar festgelegt, dass der Erbe in die vollständige Rechtsstellung des Erblassers eintritt.

      Dies umfasst nicht nur das positive Vermögen, sondern auch alle Verbindlichkeiten. Die Bank hat einen vertraglichen Anspruch auf Rückzahlung der Restschuld, der durch den Tod des Schuldners nicht aufgehoben wird. Die Schulden bleiben bestehen und werden Teil des Nachlasses, für den die Erben haften, sofern sie die Erbschaft annehmen.

      • Die Rolle der Erben
        Nehmen die Kinder die Erbschaft an, werden sie zur Erbengemeinschaft (sofern mehrere Kinder erben) und treten als solche in die Kreditverträge der Eltern ein. Sie sind dann gemeinsam und gesamtschuldnerisch für die Rückzahlung der ausstehenden Beträge verantwortlich. Das bedeutet, die Bank kann von jedem einzelnen Erben die Begleichung der gesamten Schuld verlangen. Intern müssen sich die Erben dann über die Aufteilung der Last einigen.
      • Sicherheiten und Verwertung
        Besonders relevant ist die Frage der Sicherheiten. Viele Darlehen, insbesondere solche zur Finanzierung von Sachwerten, sind besichert.
        Immobilien: Bei einem Immobilienkredit ist das finanzierte Haus oder die Wohnung in der Regel durch eine Grundschuld belastet. Die Erben übernehmen die Immobilie mitsamt der Belastung. Sie haben dann die Option, das Darlehen weiter zu bedienen und die Immobilie zu behalten oder die Immobilie zu verkaufen, um mit dem Erlös das Darlehen abzulösen. Ist der Verkaufserlös höher als die Restschuld, verbleibt der Überschuss im Nachlass. Ist er niedriger, bleibt eine Restschuld bestehen, für die die Erben haften.
        Fahrzeuge oder andere Sachwerte: Auch andere Ratenkredit-Verträge können durch die Sicherungsübereignung des finanzierten Gegenstandes (z. B. ein Auto) besichert sein. Die Erben übernehmen den Gegenstand und die Verpflichtung.

      Den Erben stehen mehrere Optionen offen, um mit den geerbten Darlehen umzugehen:

      • Fortführung des Kredits: Die Erben setzen die Ratenzahlung zu den ursprünglichen Konditionen fort. Dies ist sinnvoll, wenn die Zinsen günstig sind und die Erben die finanziellen Mittel haben, die Raten zu tragen.
      • Sondertilgung oder vollständige Ablösung: Die Erben nutzen vorhandenes Vermögen aus dem Nachlass oder eigenes Vermögen, um das Darlehen ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen. Dies ist oft ratsam, um Zinskosten zu sparen.
      • Verkauf der Sicherheit: Wie bereits erwähnt, kann die besicherte Sache verkauft werden, um das Darlehen abzulösen.
      • Umschuldung: Die Erben können versuchen, das geerbte Darlehen durch einen neuen, eigenen Kredit abzulösen. Eine Umschuldung kann sinnvoll sein, wenn die Konditionen des ursprünglichen Kredits ungünstig sind oder wenn die Erben eine längere Laufzeit oder niedrigere Raten wünschen. Hierbei müssen die Erben jedoch ihre eigene Bonität nachweisen.
      • Ausschlagung der Erbschaft: Die wichtigste Option zum Schutz des eigenen Vermögens ist die Ausschlagung der Erbschaft. Wenn die Schulden der Eltern das Vermögen übersteigen, ist die Erbschaft überschuldet. Die Erbausschlagung muss innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Kenntnisnahme des Erbfalls erfolgen. Mit der Ausschlagung sind die Kinder nicht mehr Erben und haften somit auch nicht für die Schulden der Eltern.

      Erbschaft Kredit - müssen Kinder für Kredite der Eltern haften?

      Die Frage der Haftung von Kindern für die Kredite ihrer verstorbenen Eltern ist ein zentrales Thema im Erbrecht und kann mit einem klaren „Ja, aber…“ beantwortet werden. Die Haftung tritt nur dann ein, wenn die Kinder die Erbschaft aktiv annehmen oder die sechswöchige Frist zur Ausschlagung verstreichen lassen.

      Das deutsche Erbrecht sieht vor, dass der Nachlass als Ganzes auf den oder die Erben übergeht. Das Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge bedeutet, dass die Erben nicht nur die Vermögenswerte, sondern auch die Verbindlichkeiten des Erblassers übernehmen. Sobald ein Kind die Erbschaft annimmt, haftet es für die Schulden der Eltern. Diese Haftung ist zunächst unbeschränkt. Das heißt, sie erstreckt sich auf das gesamte Vermögen des Kindes, also auch auf dessen Privatvermögen.

      Um diese unbegrenzte Haftung zu vermeiden, ist die bereits erwähnte Erbausschlagung die effektivste Maßnahme. Ist die Frist zur Ausschlagung verstrichen, können die Kinder immer noch die Haftung auf den Nachlass beschränken. Dies geschieht durch die Beantragung einer Nachlassverwaltung oder einer Nachlassinsolvenz beim zuständigen Nachlassgericht. Durch diese Maßnahmen wird eine klare Trennung zwischen dem Vermögen des Erblassers (dem Nachlass) und dem Privatvermögen der Erben geschaffen.

      Die Gläubiger der Eltern können ihre Forderungen dann nur aus dem Nachlass befriedigen. Reicht der Nachlass nicht aus, gehen die Gläubiger leer aus und das Privatvermögen der Kinder bleibt unangetastet. Die Kinder haften also nur dann mit ihrem eigenen Vermögen, wenn sie die Erbschaft angenommen und keine Maßnahmen zur Haftungsbeschränkung ergriffen haben.

      FAQ - Die häufigsten Fragen und Antworten dazu
      Fragezeichen PunktIcon

      Stirbt der Kreditnehmer, gehen die bestehenden Kreditverpflichtungen im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben über. Diese haften für den offenen Kreditbetrag inklusive Zinsen und Neben­kosten, sofern das Erbe angenommen wird. Eine Ausnahme besteht, wenn eine Restschuldversicherung oder eine Risikolebensversicherung abgeschlossen wurde, die den Kredit ablöst.

      Beim Thema Kredit erben gilt: Mit Annahme der Erbschaft übernehmen Erben nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Schulden, wie laufende Darlehen oder Ratenkredite. Der geerbte Kredit wird Teil der sogenannten Erbschaftsschulden. Erben können sich durch eine Ausschlagung der Erbschaft innerhalb von sechs Wochen vor der Haftung schützen.

      Entgegen eines weit verbreiteten Irrtums erlischt ein Darlehen bei Tod des Darlehensnehmers nicht. Das Darlehen bleibt bestehen und wird Bestandteil des Nachlasses. Die Bank oder der private Darlehensgeber kann die Rückzahlung von den Erben verlangen. Nur spezielle Vertragsklauseln oder Versicherungen können zu einer Ablösung führen.

      Bei einem Darlehen von Eltern im Todesfall geht die Forderung auf die Erbengemeinschaft über. Das bedeutet: Die Erben der Eltern haben Anspruch auf Rückzahlung des offenen Darlehensbetrags. Wurde das Darlehen nicht schriftlich geregelt, kann es im Erbfall zu Beweisproblemen kommen. Eine klare Darlehensvereinbarung ist daher essenziell.

      Bei einem Kredit bei Todesfall haften die Erben grundsätzlich mit ihrem gesamten Privatvermögen, nicht nur mit dem Nachlass. Um das Risiko zu begrenzen, können Erben eine Nachlassverwaltung oder ein Nachlassinsolvenzverfahren beantragen. Alternativ bleibt die Möglichkeit der Erbausschlagung.

      Ist die Erbschaft mit Kredit oder anderen Schulden belastet, können Erben diese innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls ausschlagen. Die Ausschlagung erfolgt beim zuständigen Nachlassgericht. Dadurch entfällt jede Haftung für geerbte Darlehen oder Kredite.

      Stirbt der Kreditnehmer einer Immobilienfinanzierung, übernehmen die Erben den laufenden Immobilienkredit. Alternativ kann die Immobilie verkauft werden, um den Kredit abzulösen. Besteht eine Risiko­lebensversicherung, wird die Restschuld häufig vollständig getilgt.

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