Privatinsolvenz – Mythen und Fakten im Check
- Kategorie: Aktuelles, Kredite, Umschuldung
- vom:
- Author: Oliver Schoch
Die Privatinsolvenz ist eines der meistdiskutierten und gleichzeitig am häufigsten missverstandenen Themen im Bereich der persönlichen Finanzen. Viele Menschen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, scheuen den Schritt in die Privatinsolvenz, manchmal aus Unwissenheit oder weil sie falschen Informationen glauben. In unserem Beitrag erklären wir die Fakten und zeigen auf, welche Wege aus der Schuldenfalle wirklich existieren. Damit Sie fundiert entscheiden können, überprüfen wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema Privatinsolvenz.
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Privatinsolvenz beantragen oder Lösungen und Wege aus den Schulden
Die Privatinsolvenz, fachlich als Verbraucherinsolvenzverfahren bezeichnet, ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren für natürliche Personen, die ihre Schulden nicht mehr begleichen können. Ziel des Verfahrens ist es, dem Schuldner nach einer bestimmten Zeit die sogenannte Restschuldbefreiung zu erteilen und ihm damit einen wirtschaftlichen Neustart zu ermöglichen. Unter Umständen kommt auch ein Treuhänder ins Spiel. Das Verfahren richtet sich ausschließlich an Privatpersonen sowie ehemalige Selbstständige mit überschaubaren Verhältnissen. Was sollten Sie bei der Privatinsolvenz als Regelinsolvenz beachten?
- Frühzeitige Beratung ist entscheidend
Wenn Sie finanzielle Probleme früh erkennen und professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, haben Sie deutlich bessere Chancen, eine Insolvenz ganz zu vermeiden. Eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle oder ein Rechtsanwalt für Insolvenzrecht kann gemeinsam mit Ihnen prüfen, welche Optionen bestehen. - Der außergerichtliche Einigungsversuch ist Pflicht
Bevor ein Insolvenzantrag beim Gericht gestellt werden darf, schreibt die Insolvenzordnung (InsO) zwingend vor, dass zunächst ein außergerichtlicher Einigungsversuch unternommen werden muss. Dabei werden alle Gläubiger kontaktiert und ein Schuldenbereinigungsplan wird vorgelegt. Erst wenn dieser scheitert, ist der Weg zum Insolvenzgericht frei. - Die Wohlverhaltensphase erfordert aktives Mitwirken
Während der Wohlverhaltensphase müssen Schuldner bestimmte Pflichten erfüllen. Sie müssen eine zumutbare Erwerbstätigkeit ausüben oder sich ernsthaft darum bemühen, alle pfändbaren Einkommensteile abtreten und relevante Änderungen der persönlichen Verhältnisse unverzüglich dem Insolvenzverwalter melden. Verstöße können zur Versagung der Restschuldbefreiung führen. - Vermögen und Eigentum können betroffen sein
Wertvolles Eigentum wie Immobilien, Fahrzeuge über einem bestimmten Wert oder Sparkonten wird zur Insolvenzmasse gezogen und zur Befriedigung der Gläubiger verwendet. Besonders bei laufenden Finanzierungen, etwa einem Hypothekendarlehen auf die selbst genutzte Immobilie, kann es zu erheblichen Konsequenzen kommen. - Schufa-Einträge bleiben langfristig bestehen
Die Privatinsolvenz wird in der Schufa vermerkt und beeinträchtigt die Kreditwürdigkeit erheblich. Selbst nach Erteilung der Restschuldbefreiung bleibt der Eintrag noch für drei weitere Jahre in der Schufa gespeichert. Neue Kredite wie ein Ratenkredit für dringend benötigte Anschaffungen oder eine neue Baufinanzierung sind in dieser Zeit kaum zu erhalten. - Nicht alle Schulden werden erlassen
Bestimmte Verbindlichkeiten sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Dazu gehören unter anderem Schulden aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen, Unterhaltsrückstände, Geldstrafen sowie Verbindlichkeiten aus Steuerbetrug.
Der richtige Zeitpunkt für die Privatinsolvenz ist dann gegeben, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, die Schulden nachweislich nicht mehr aus eigener Kraft beglichen werden können und der Einigungsversuch mit den Gläubigern gescheitert ist. Wenn Sie dauerhaft zahlungsunfähig oder überschuldet sind und Sie absehbar keine realistische Chance auf Entschuldung sehen, sollten Sie das Verfahren ernsthaft in Betracht ziehen.
Nicht der richtige Zeitpunkt für die Privatinsolvenz ist hingegen:
- Es bestehen realistische Möglichkeiten einer Umschuldung
- Eine außergerichtliche Einigung ist möglich
- Schulden sind im Verhältnis zum Einkommen noch handhabbar
- Eine deutliche Einkommensverbesserung ist absehbar
Eine vorschnelle Entscheidung ohne Prüfung aller Alternativen sollte in jedem Fall vermieden werden.
Wie funktioniert eine Privatinsolvenz?
Das Verfahren der Privatinsolvenz gliedert sich in mehrere klar definierte Schritte:
- Schritt – Schuldnerberatung und Bestandsaufnahme: Zunächst wird eine vollständige Übersicht aller Schulden, Gläubiger und Vermögenswerte erstellt. Eine anerkannte Beratungsstelle oder ein Rechtsanwalt helfen dabei, die finanzielle Gesamtsituation zu analysieren und den weiteren Verlauf zu planen.
- Schritt – Außergerichtlicher Einigungsversuch: Alle Gläubiger werden angeschrieben und ein individueller Schuldenbereinigungsplan wird unterbreitet. Stimmen nicht alle Gläubiger zu, gilt der Versuch als gescheitert. Eine Bescheinigung darüber wird für das Gerichtsverfahren benötigt.
- Schritt – Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan: Das Gericht kann auf Antrag versuchen, einen gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan durchzusetzen. Hierbei kann die Zustimmung einzelner Gläubiger durch richterlichen Beschluss ersetzt werden, sofern bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
- Schritt – Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Scheitert auch der gerichtliche Einigungsversuch, wird das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet. Ein Insolvenzverwalter wird bestellt, der das pfändbare Vermögen des Schuldners verwaltet und zur Gläubigerbefriedigung verwertet.
- Schritt – Verwertung der Insolvenzmasse: Der Insolvenzverwalter sichtet und verwertet das vorhandene Vermögen, darunter gegebenenfalls Immobilien, Fahrzeuge oder Guthaben. Die Erlöse werden anteilig an die Gläubiger ausgezahlt.
- Schritt – Wohlverhaltensphase: Im Anschluss beginnt die sogenannte Wohlverhaltensphase. In dieser Zeit muss der Schuldner seinen Pflichten nachkommen, pfändbare Einkommensteile abtreten und aktiv an seiner Entschuldung mitwirken. Diese Phase dauert in der Regel drei Jahre.
- Schritt – Ankündigung der Restschuldbefreiung: Das Gericht prüft nach Ablauf der Wohlverhaltensphase, ob der Schuldner alle Pflichten erfüllt hat. Ist dies der Fall, wird die Restschuldbefreiung angekündigt.
- Schritt – Erteilung der Restschuldbefreiung: Mit der Erteilung der Restschuldbefreiung erlöschen die verbleibenden Schulden gegenüber den am Verfahren beteiligten Gläubigern rechtlich. Der Schuldner kann finanziell neu starten, wenn auch mit einem belasteten Schufa-Eintrag für weitere drei Jahre.
So läuft ein Antrag auf Privatinsolvenz ab
Der formelle Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens folgt einem strukturierten Ablauf:
- Schritt – Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs: Vor der Antragstellung muss eine anerkannte Person oder Stelle, etwa ein Rechtsanwalt oder eine staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstelle, schriftlich bestätigen, dass ein außergerichtlicher Einigungsversuch stattgefunden hat und gescheitert ist. Ohne diese Bescheinigung ist der Antrag unzulässig.
- Schritt: Zusammenstellen der Antragsunterlagen: Für den Antrag müssen Sie umfangreiche Unterlagen zusammenstellen, wie eine vollständige Gläubigerliste mit allen Forderungen, Nachweise über Einkommen und Ausgaben, eine Aufstellung des vorhandenen Vermögens sowie den gescheiterten Schuldenbereinigungsplan.
- Schritt : Einreichung des Antrags beim zuständigen Insolvenzgericht: Der Antrag wird beim Insolvenzgericht am Wohnsitz des Schuldners eingereicht. Dabei werden amtliche Formblätter verwendet, die vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt sein müssen. Unvollständige Anträge werden vom Gericht zurückgewiesen.
- Schritt: Prüfung durch das Gericht: Das Insolvenzgericht prüft, ob die Voraussetzungen für die Verfahrenseröffnung vorliegen. Es wird geprüft, ob tatsächliche Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung besteht und ob die Verfahrenskosten gedeckt sind. Andernfalls kann das Gericht die Stundung der Verfahrenskosten bewilligen.
- Schritt: Eröffnungsbeschluss und Bestellung des Insolvenzverwalters: Liegen alle Voraussetzungen vor, ergeht der Eröffnungsbeschluss. Mit diesem Beschluss wird das Verfahren offiziell eröffnet, ein Insolvenzverwalter bestellt und alle Gläubiger werden öffentlich über die Eröffnung informiert. Ab diesem Zeitpunkt sind individuelle Vollstreckungsmaßnahmen einzelner Gläubiger unzulässig.
Auswege und Lösungen aus der misslichen Lage
Wenn Sie sich in einer finanziellen Schieflage befinden, sollten Sie wissen, dass die Privatinsolvenz nicht immer der einzige Ausweg ist. Es gibt mehrere Alternativen, die je nach Situation sinnvoller sein können.
- Umschuldung und Schuldenkonsolidierung
Eine rechtzeitige Umschuldung kann in vielen Fällen helfen, bevor die Lage eskaliert. Dabei werden mehrere bestehende Verbindlichkeiten zu einem einzigen Umschuldungskredit mit niedrigerem Zinssatz zusammengefasst. Durch die Umfinanzierung sinkt die monatliche Belastung und der Schuldner gewinnt finanzielle Handlungsfähigkeit zurück. Dies setzt allerdings voraus, dass die Kreditwürdigkeit noch ausreicht, um einen neuen Kredit zu erhalten. - Außergerichtliche Einigung mit Gläubigern
Häufig sind Gläubiger bereit, Ratenzahlungen, Stundungen oder sogar Teilerlasse zu akzeptieren, insbesondere, wenn die Alternative für sie eine lange und kostenintensive Insolvenz wäre. Eine professionell verhandelte Einigung kann für alle Seiten vorteilhafter sein als das Gerichtsverfahren. - Umfinanzierung langlaufender Verbindlichkeiten
Wenn Sie etwa einen laufenden Baukredit oder einen Gemeinschaftskredit gemeinsam mit dem Partner haben, können Sie unter Umständen von einer Umfinanzierung profitieren. Dabei werden bestehende Darlehen zu veränderten Konditionen neu abgeschlossen, etwa mit längerer Laufzeit und niedrigerer Monatsrate. Dies verschafft kurzfristige Liquidität, verlängert aber die Gesamtlaufzeit. - Verkauf von Vermögenswerten
Der freiwillige Verkauf von nicht benötigtem Eigentum wie einem zweiten Fahrzeug, Schmuck oder Wertpapieren kann dazu beitragen, die Schuldenlast spürbar zu reduzieren, bevor ein Insolvenzverfahren notwendig wird. - Professionelle Schuldnerberatung
Staatliche und gemeinnützige Schuldnerberatungsstellen bieten kostenlose Unterstützung an. Sie helfen dabei, einen realistischen Überblick über die Schuldensituation zu gewinnen, Prioritäten zu setzen und einen Schuldenbereinigungsplan zu entwickeln. - Beantragung von Sozialleistungen
In bestimmten Situationen können staatliche Leistungen wie Wohngeld, Bürgergeld oder andere Transferleistungen kurzfristig helfen, die finanzielle Belastung zu reduzieren und Zeit zu gewinnen, um langfristige Lösungen zu erarbeiten.
Privatinsolvenz Dauer - so lange muss man durchhalten
Die Dauer der Privatinsolvenz beträgt in Deutschland für alle Verfahren, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden, drei Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Dies ist eine wesentliche Verkürzung gegenüber der früheren Regelung, bei der das Verfahren sechs Jahre dauerte. Die dreijährige Frist gilt unabhängig davon, wie hoch die Schulden sind und wie viel der Schuldner im Laufe des Verfahrens an die Gläubiger abführen konnte. Voraussetzung für die vorzeitige Restschuldbefreiung nach drei Jahren ist lediglich, dass Sie als Schuldner Ihren gesetzlichen Pflichten während der Wohlverhaltensphase vollumfänglich nachgekommen sind.
So tief greift die Privatinsolvenz des Ehepartners mit ein
Ein weitverbreiteter Irrtum lautet, dass die Privatinsolvenz eines Ehepartners automatisch auch den anderen Ehegatten betrifft. Grundsätzlich gilt: Die Insolvenz ist personenbezogen, selbst bei einer Zugewinngemeinschaft. Schulden, die ausschließlich auf den Namen des insolventen Partners laufen, berühren den anderen Ehepartner in der Regel nicht direkt. Anders sieht es jedoch bei gemeinsam aufgenommenen Verbindlichkeiten aus, etwa einem gemeinsamen Ratenkredit oder einem Darlehen, bei dem beide Partner als Gesamtschuldner haften.
In solchen Fällen müssen die Gläubiger die Schulden vollständig beim nicht insolventen Partner eintreiben, da dieser weiterhin voll haftet. Auch gemeinsam genutztes Eigentum, das im Miteigentum beider Eheleute steht, kann in die Insolvenzmasse fallen. Eine sorgfältige rechtliche Prüfung der Vermögens- und Schuldensituation beider Partner ist daher im Rahmen der Verbraucherinsolvenz dringend anzuraten.
Privatinsolvenz was darf ich behalten - Pfändungstabelle und Informationen
Wenn Sie eine Privatinsolvenz durchlaufen, müssen Sie damit rechnen, dass vorhandenes Vermögen und Eigentum zur Insolvenzmasse gezogen werden. Dazu können auch folgende Werte gehören:
- Immobilien
- Fahrzeuge
- Wertpapiere
- Lebensversicherungen mit Rückkaufswert
- Sparguthaben
Selbst genutzte Immobilien können veräußert werden, sofern sie nicht nachweislich für den Lebensunterhalt unbedingt benötigt werden. Das gilt insbesondere, wenn noch ein Hypothekendarlehen darauf lastet und die Raten nicht mehr bedient werden. Grundsätzlich gilt: Alles, was pfändbar ist und zur Insolvenzmasse gehört, kann der Insolvenzverwalter verwerten.
Das deutsche Recht schützt Schuldner dennoch davor, vollständig mittellos zu werden. Trotz einer laufenden Privatinsolvenz dürfen Sie bestimmte Gegenstände und einen Teil Ihres Einkommens behalten. Grundlage ist die gesetzliche Pfändungsfreigrenze gemäß § 850c ZPO, die jährlich zum 1. Juli angepasst wird. Der aktuelle unpfändbare Grundbetrag beläuft sich seit dem 1. Juli 2025 auf 1.559,99 € monatlich für Personen ohne Unterhaltsverpflichtungen.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick darüber, was Sie im Rahmen der Privatinsolvenz behalten dürfen (Stand Juli 2025):
| Position | Schutz | Wert / Freigrenze |
|---|---|---|
| Nettoeinkommen (ohne Unterhaltspflicht) | Pfändungsfreigrenze | bis 1.559,99 € |
| Nettoeinkommen (1 Unterhaltspflicht) | Erhöhte Pfändungsfreigrenze | bis 2.149,99 € |
| Nettoeinkommen (2 Unterhaltspflichten) | Erhöhte Pfändungsfreigrenze | bis 2.469,99 € |
| Nettoeinkommen (3 Unterhaltspflichten) | Erhöhte Pfändungsfreigrenze | bis 2.799,88 € |
| Hausrat & Einrichtung | Lebensnotwendige Gegenstände | Einfacher Ausstattung vollständiger Schutz |
| Kleidung | nicht pfändbar | vollständiger Schutz |
| Kraftfahrzeug | Schutz nur, wenn zur Berufsausübung notwendig | Einfaches und angemessenes Fahrzeug |
| Kindergeld | unpfändbar | vollständig geschützt |
| Sozialleistungen | weitestgehend unpfändbar | Schutz im Rahmen der Pfändungsfreiheit |
Beachten Sie bitte, dass die Pfändungsfreigrenzen jährlich zum 1. Juli angepasst werden. Ab einem monatlichen Nettoeinkommen von über 4.766,99 € ist der gesamte darüber liegende Betrag voll pfändbar. Die genauen Beträge für Ihr individuelles Einkommen und Ihre Unterhaltspflichten sollten Sie mit einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Fachanwalt für Insolvenzrecht besprechen.
Herr Oliver Schoch ist freiberuflicher Finanz-Redakteur und schreibt für BesserFinanz.
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Eine Privatinsolvenz, auch Verbraucherinsolvenz genannt, ist ein gerichtliches Verfahren zur Schuldenbefreiung für Privatpersonen. Sie ist sinnvoll, wenn dauerhaft keine Aussicht besteht, alle Schulden zu begleichen. Ziel ist die Restschuldbefreiung nach Ablauf der gesetzlichen Wohlverhaltensphase. Viele Schuldner nutzen sie als letzten Ausweg zur finanziellen Sanierung.
Das Verfahren beginnt mit einem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch über eine anerkannte Schuldnerberatung oder Kreditvermittlung. Scheitert dieser, wird beim Amtsgericht der Insolvenzantrag gestellt. Nach der Insolvenzeröffnung folgt die Wohlverhaltensperiode von bis zu 3 Jahren, anschließend kann die Restschuldbefreiung erfolgen.
Die Dauer der Privatinsolvenz beträgt seit der Reform in der Regel 3 Jahre, wenn Schuldner aktiv mitwirken und keine neuen Schulden entstehen. In Ausnahmefällen kann sie sich verlängern, etwa bei fehlenden Unterlagen oder unvollständigen Angaben. Die Dauer hängt also stark vom individuellen Fall und der Zahlungsfähigkeit ab.
Eine Privatinsolvenz wird durch einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht eingeleitet. Voraussetzung ist ein gescheiterter außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern. Schuldnerberatungen oder spezialisierte Vermittlungen wie BesserFinanz helfen bei der Antragstellung, bei der Erstellung des Gläubigerverzeichnisses und bei allen Formalitäten des Insolvenzplans.
Die Privatinsolvenz eines Ehepartners betrifft grundsätzlich nur dessen eigenes Vermögen und Schulden. Gemeinsame Schulden oder Konten können aber indirekt Auswirkungen haben. Es empfiehlt sich daher eine individuelle Schuldnerberatung, um Risiken für den Partner zu minimieren und rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen.
Während der Insolvenz wird das Einkommen oberhalb der Pfändungsfreigrenze teilweise an den Insolvenzverwalter abgeführt. Der unpfändbare Teil bleibt zur Deckung der Lebenshaltung erhalten. Unterhaltspflichten oder variable Einkünfte können die Höhe des pfändbaren Betrags beeinflussen.
Voraussetzung sind mehrere bestehende Schulden bei verschiedenen Gläubigern, keine selbstständige Tätigkeit und ein vorheriger gescheiterter Einigungsversuch. Zudem darf kein laufendes Insolvenzverfahren bestehen. Eine professionelle Prüfung der Bonität und Schuldensituation ist daher entscheidend.
Alternativen sind z. B. eine außergerichtliche Schuldenregulierung, Umschuldung, Vergleichsverhandlungen oder Ratenzahlungen mit Gläubigern. Kreditvermittlungen unterstützen Schuldner dabei, eine Lösung zu finden, die ohne Insolvenz zum Ziel der Schuldenfreiheit führt.
Ja, die Schufa speichert den Eintrag für 3 Jahre nach Aufhebung der Restschuldbefreiung. Danach wird der Eintrag automatisch gelöscht. Während des Verfahrens kann ein Schufa-Eintrag jedoch den Zugang zu neuen Krediten, Mietverträgen oder Mobilfunkverträgen erschweren.
Ein Kreditvermittler unterstützt Betroffene bei der Kreditvermittlung trotz Schulden sowie bei der Vorbereitung und Durchführung der Privatinsolvenz. Ziel ist es, eine individuelle Lösung zur Schuldenfreiheit zu finden – sei es durch Umschuldung, außergerichtliche Vereinbarungen oder ein strukturiertes Insolvenzverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung.

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