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    Restschuldversicherung kündigen und richtig umschulden

    Aktuelles - Restschuldversicherung kündigen und richtig umschulden

    Wer einen Kredit aufgenommen hat, der erhält häufig gleichzeitig eine Restschuldversicherung, oft als Absicherung gegen Zahlungsausfall bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Tod. Doch diese Versicherung als Finanzdienstleistung ist nicht immer sinnvoll und verursacht nicht selten erhebliche Mehrkosten. Viele Kreditnehmer fragen sich daher, ob es möglich ist, die Restschuldversicherung zu kündigen, insbesondere dann, wenn sie gleichzeitig über eine Umschuldung nachdenken.

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      Tatsächlich ist es so, dass eine Kündigung der Restschuldversicherung bei geplanter Ablösung des aktuellen Kredites möglich ist. Im Beitrag erfahren Sie, wie eine Kündigung funktioniert, worauf Sie rechtlich achten müssen, wann sie sinnvoll ist und wie viel Geld Sie dabei zurückbekommen können. Zudem erläutern wir, warum das Kündigen der Restschuldversicherung, im Zusammenhang mit einer Umfinanzierung, oftmals sinnvoll ist.

      Restschuldversicherung kündigen bei laufendem Kredit

      Grundsätzlich ist es möglich, eine Restschuldversicherung auch bei einem laufenden Kredit zu kündigen. Allerdings hängt der genaue Ablauf von den Vertragsbedingungen, dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und den gesetzlichen Regelungen ab. Rechtlich gilt zunächst das Widerrufsrecht mit einer Widerrufsfrist: Nach Abschluss einer Restschuldversicherung haben Sie in der Regel 30 Tage Zeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Diese Frist beginnt, sobald Sie alle Vertragsunterlagen erhalten haben.

      Haben Sie diese Frist verpasst, greifen die allgemeinen Kündigungsrechte aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sowie die individuellen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Versicherers. Viele Anbieter sehen ein ordentliches Kündigungsrecht zum Ende einer Versicherungsperiode vor, häufig zum Ablauf eines Vertragsjahres. Ansonsten gibt es ein außerordentliches Kündigungsrecht, das greift, wenn der zugrunde liegende Kredit vorzeitig abgelöst wird.

      Wird der Kredit im Rahmen eines Umschuldungskredits vollständig zurückgezahlt, entfällt der Versicherungszweck und Sie haben in diesem Fall das Recht, die Restschuldversicherung außerordentlich zu kündigen. Genau hier ergibt sich die praktische Verknüpfung: Sie kündigen die Restkreditversicherung, lösen den alten Kredit ab und schließen im Rahmen der Umschuldung einen neuen Kredit ab. Eine solche Umfinanzierung kann sich lohnen, wenn Sie mit einem günstigeren Zinssatz oder besseren Konditionen einen Ratenkredit erhalten, der ohne teure Versicherungsbausteine auskommt.

      Die Folgen der Kündigung der Restschuldversicherung für den bestehenden Kredit bzw. Vertrag sollten Sie jedoch sorgfältig bedenken. Die Restkreditversicherung sichert im Ernstfall, etwa bei schwerer Krankheit oder unverschuldeter Erwerbslosigkeit, die Ratenzahlungen ab. Kündigen Sie die Versicherung, tragen Sie dieses Risiko fortan selbst. Prüfen Sie daher, ob Sie über andere Absicherungen wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder ausreichende Ersparnisse verfügen. Zudem kann die Kündigung je nach Vertrag dazu führen, dass der Kreditvertrag neu bewertet wird, weil manche Banken den Versicherungsschutz als Bedingung für bestimmte Konditionen gestellt haben.

      Restschuldversicherung kündigen - Muster und Vorlage

      Für die Kündigung einer Versicherung als Vertrag empfiehlt es sich, ein schriftliches Kündigungsschreiben zu verwenden. Im Internet finden sich zahlreiche Muster und eine Kündigungsvorlage, die zum Beispiel in Word als Orientierungshilfe dienen. Wichtig ist, dass die Kündigung alle relevanten Informationen enthält, damit der Versicherer Ihren Vertrag eindeutig zuordnen und die Kündigung rechtssicher bearbeiten kann. Das Schreiben sollte per Einschreiben mit Rückschein versendet werden, um den Zugang nachweisen zu können. Folgende Punkte sollte eine Kündigung der Restschuldversicherung an den Versicherungsanbieter zwingend enthalten:

      • Vollständiger Name und Anschrift des Versicherungsnehmers, damit der Versicherer Ihren Vertrag eindeutig zuordnen kann.
      • Versicherungsscheinnummer oder Vertragsnummer, denn dieses Merkmal ist besonders wichtig, da Versicherer mehrere Verträge einer Person führen können.
      • Bezeichnung des Versicherungsprodukts, also die genaue Produktbezeichnung der Restschuldversicherung, wie sie im Vertrag angegeben ist.
      • Kreditvertragsnummer und Name der kreditgebenden Bank, denn da die Restschuldversicherung an den Kredit gekoppelt ist, hilft diese Angabe bei der Zuordnung.
      • Gewünschtes Kündigungsdatum, entweder zum nächstmöglichen Termin oder zu einem konkreten Datum, das dem Vertragsende oder der Kreditablösung entspricht.
      • Bitte um Bestätigung der Kündigung: Fordern Sie ausdrücklich eine schriftliche Bestätigung über das Wirksamwerden der Kündigung an.
      • Bankverbindung für die Rückerstattung des anteiligen Beitrags, damit der Versicherer den ungenutzten Prämien-Anteil direkt auf Ihr Konto überweisen kann.

      Ab hier sollte man die Restschuldversicherung Kredit kündigen

      Es gibt verschiedene Situationen, in denen es sinnvoll ist, die Restschuldversicherung zu kündigen und den Kredit anschließend umzuschulden. Im Folgenden finden Sie konkrete Beispiele, die verdeutlichen, wann dieser Schritt besonders ratsam ist.

      • Günstigere Zinsen am Markt verfügbar
        Sind die allgemeinen Zinsen bzw. der Effektivzins für Kredite seit Abschluss Ihres Darlehens deutlich gesunken, kann eine Umschuldung erhebliche Einsparungen bringen. In diesem Fall ist es sinnvoll, die Restschuldversicherung zu kündigen, den alten Kredit abzulösen und einen neuen Umschuldungskredit zu besseren Konditionen abzuschließen.
      • Hohe Prämien bei geringem Nutzen
        Manche Restschuldversicherungen sind kostspielig und decken nur wenige Risiken ab. Wenn die Versicherungsprämie gemessen am tatsächlichen Nutzen unverhältnismäßig hoch ist, etwa weil bestimmte Erkrankungen oder Berufsgruppen ausgeschlossen sind, lohnt sich die Kündigung. Sparen Sie die Prämie ein und nutzen Sie das frei werdende Budget zur Tilgung eines neuen, günstigeren Kredites.
      • Verbesserung der persönlichen Bonität
        Hat sich Ihre Kreditwürdigkeit seit dem ursprünglichen Kreditabschluss verbessert, etwa durch ein höheres Einkommen, den Abbau von Schulden oder eine positive Schufa-Entwicklung, können Sie heute womöglich einen Privatkredit zu deutlich günstigeren Konditionen erhalten. Eine Umschuldung in Kombination mit der Kündigung der Restschuldversicherung kann die monatliche Belastung spürbar senken.
      • Kredit wurde falsch oder unter Druck abgeschlossen
        Wurde Ihnen die Restschuldversicherung beim Abschluss Ihres Kredites aufgedrängt oder war sie de facto Voraussetzung für die Kreditvergabe, ohne dass Sie ausreichend aufgeklärt wurden, haben Sie möglicherweise Ansprüche auf Rückabwicklung. In solchen Fällen sollten Sie rechtlichen Rat einholen und gleichzeitig die Kündigung der Versicherung sowie eine Umschuldung prüfen.
      • Laufzeit des Kredites soll verkürzt werden
        Möchten Sie Ihre Schulden schneller tilgen und die Laufzeit Ihres Kredites verkürzen, kann eine Umschuldung mit gleichzeitiger Kündigung der Restschuldversicherung helfen. Durch den Wegfall der Versicherungsprämie steht mehr Kapital für die Tilgung zur Verfügung, und ein neuer Schnellkredit mit höherer Monatsrate lässt sich schneller abzahlen.
      • Wechsel von Dispokredit auf Ratenkredit
        Wer seinen Dispokredit schon lange ausschöpft und dafür hohe Zinsen zahlt, sollte diesen in einen strukturierten Ratenkredit umschulden. Falls an den ursprünglichen Rahmenkredit eine Restschuldversicherung geknüpft war, ist deren Kündigung im Zuge der Umschuldung der logische erste Schritt, um Kosten zu sparen und wieder geordnete Finanzen aufzubauen.

      Restschuldversicherung kündigen - wieviel Geld gibt es hier zurück?

      Kündigen Sie eine Restschuldversicherung vorzeitig, haben Sie in der Regel Anspruch auf Rückerstattung der noch nicht verbrauchten Versicherungsprämie. Die Berechnung erfolgt meistens anteilig auf Basis der verbleibenden Restlaufzeit. Allerdings behalten viele Versicherer einen Teil des Beitrags als Verwaltungskosten oder Abschlussgebühr ein, sodass die tatsächliche Rückerstattung geringer ausfällt als der rechnerische Anteil.

      Die Kosten einer Restschuldversicherung betragen je nach Anbieter und abgesichertem Risiko zwischen 3 und 10 % der Kreditsumme, wobei häufig ein Einmalbeitrag zu Beginn der Laufzeit gezahlt wird. Dieser wird auf die gesamte Kreditlaufzeit verrechnet. Kündigen Sie frühzeitig, erhalten Sie den noch nicht verbrauchten Anteil zurück, abzüglich der Abschlusskosten.

      Die folgende Tabelle veranschaulicht typische Rückerstattungsbeträge bei verschiedenen Kreditsummen und unterschiedlichen Laufzeiten zum Zeitpunkt der Kündigung:

      Kreditsumme Versicherungsprämie Kündigung nach... Erstattungsbetrag
      10.000 € 600 € 1 Jahr ca. 420 €
      15.000 € 1.050 € 2 Jahre ca. 600 €
      20.000 € 1.600 € 3 Jahre ca. 800 €
      30.000 € 2.400 € 4 Jahre ca. 960 €
      50.000 € 4.500 € 5 Jahre ca. 1.500 €

      Wie sollte man eine Restschuldversicherung kündigen und worauf muss ich dabei achten?

      Die Kündigung einer Restschuldversicherung erfordert einige Vorbereitungen und sollte systematisch angegangen werden. Tipps geben oft auch die Verbraucherzentralen. Die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen, den Prozess strukturiert und rechtssicher durchzuführen.

      1. Schritt: Vertragsunterlagen sichten und prüfen
        Suchen Sie zunächst alle Unterlagen zur Restschuldversicherung heraus, also den Versicherungsschein, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie den zugehörigen Kreditvertrag. Prüfen Sie insbesondere, welche Kündigungsfristen und Kündigungstermine vereinbart sind und ob ein außerordentliches Kündigungsrecht im Falle der Kreditablösung besteht.
      2. Schritt: Kreditangebote für die Umschuldung einholen
        Bevor Sie die Kündigung einreichen, sollten Sie prüfen, ob eine Umschuldung für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist. Vergleichen Sie verschiedene Angebote für einen Umschuldungskredit bei unterschiedlichen Banken und Online-Anbietern. Achten Sie neben dem Zinssatz auch auf etwaige Vorfälligkeitsentschädigungen für den bestehenden Kredit sowie auf mögliche Abschlussgebühren des neuen Darlehens.
      3. Schritt: Kreditantrag für den neuen Kredit stellen
        Haben Sie ein geeignetes Angebot gefunden, können Sie den neuen Kredit beantragen. Viele Banken ermöglichen es heute, einen Kredit vollständig online abzuschließen. Halten Sie alle notwendigen Unterlagen bereit, darunter Einkommensnachweise und Kontoauszüge. Falls es sich um eine Baufinanzierung handelt, denken Sie auch an die entsprechenden Objektunterlagen. Nach der Zusage erhalten Sie die Auszahlungssumme, mit der Sie den alten Kredit ablösen.
      4. Schritt: Kündigungsschreiben aufsetzen und versenden
        Sobald die Umschuldung gesichert ist, setzen Sie das Kündigungsschreiben für die Restschuldversicherung auf. Nutzen Sie eine der zuvor beschriebenen Vorlagen und passen Sie diese auf Ihren konkreten Vertrag an. Versenden Sie das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein an die Adresse des Versicherers, denn so haben Sie einen rechtssicheren Nachweis des Versands und des Zugangs.
      5. Schritt: Bestätigung und Rückerstattung abwarten
        Warten Sie nach dem Versand die schriftliche Bestätigung der Kündigung durch den Versicherer ab. In der Regel erfolgt diese innerhalb weniger Wochen. Gleichzeitig sollte die Rückerstattung des anteiligen Prämien-Betrags auf Ihr Konto eingehen. Sollte dies nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums von vier bis sechs Wochen geschehen, können Sie telefonisch oder schriftlich beim Versicherer nachfragen.
      6. Schritt: Alten Kredit ablösen und neuen Kredit aktivieren
        Nun lösen Sie den bestehenden Kredit mit dem Betrag aus dem neuen Darlehen vollständig ab. Achten Sie darauf, alle offenen Posten inklusive etwaiger Zinsrückstände zu begleichen. Falls eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt, ist diese ebenfalls in diesem Schritt zu berücksichtigen. Nach der vollständigen Ablösung erhalten Sie eine Bestätigung der kreditgebenden Bank, dass das alte Darlehen geschlossen wurde.
      7. Schritt: Neue finanzielle Situation überprüfen und absichern
        Nach der Umschuldung und der Kündigung der Restschuldversicherung sollten Sie Ihre finanzielle Situation neu bewerten. Prüfen Sie, ob Sie den weggefallenen Versicherungsschutz anderweitig abdecken möchten, etwa durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Risikolebensversicherung. Diese sind häufig günstiger und bieten dabei oft einen umfassenderen Schutz als eine Restschuldversicherung. So behalten Sie die Kontrolle über Ihre Finanzen und sind dennoch für den Ernstfall abgesichert.
      Über den Autor des Beitrages

      Herr Oliver Schoch ist freiberuflicher Finanz-Redakteur und schreibt für BesserFinanz.
      ⁣⁣Mehr über Oliver Schoch erfahren.

      FAQ - Die häufigsten Fragen und Antworten dazu
      Fragezeichen PunktIcon

      Eine Restschuldversicherung (auch Kreditversicherung oder Ratenschutzversicherung genannt) schützt Kreditnehmende vor Zahlungsausfällen bei Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Tod. Sie kann meist mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der Versicherungsperiode beendet werden oder bei vorzeitiger Kreditablösung sofort.

      Eine Kündigung lohnt sich, wenn der Kredit bereits weitgehend getilgt ist, die Prämien sehr hoch sind oder eine Doppelsicherung besteht. Auch wenn Sie den Kredit umschulden oder vorzeitig ablösen, kann eine Kündigung sinnvoll sein.

      Eine Kündigung muss schriftlich, am besten per Einschreiben erfolgen. In dem Schreiben sollten Versicherungsnummer, Kreditnummer, Kündigungsgrund und gewünschtes Kündigungsdatum angegeben werden.

      Ja, ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn der Kredit vorzeitig abgelöst, umgeschuldet oder vollständig getilgt wird. In diesem Fall kann die Versicherung sofort und ohne Frist beendet werden.

      Wenn die Versicherung einmalig im Voraus bezahlt wurde, haben Kreditnehmende Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung der Restlaufzeit. Die genaue Höhe hängt von Vertragsdauer, gezahlten Beiträgen und Restlaufzeit ab.

      Ja, in vielen Fällen ist das möglich. Manche Versicherungen sind jedoch an den Kreditvertrag gekoppelt, was eine separate Kündigung erschwert. Es lohnt sich, die Versicherungsbedingungen oder den Kreditvertrag genau zu prüfen.

      Der eigentliche Kreditvertrag bleibt unverändert bestehen. Nur der Versicherungsschutz entfällt. Dadurch kann sich die monatliche Rate reduzieren, wenn Versicherungsbeiträge ursprünglich in die Kreditrate eingerechnet wurden.

      Üblicherweise gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der Versicherungsperiode. Bei längeren Laufzeiten kann auch eine jährliche Kündigungsoption vorgesehen sein. Details stehen in der Police oder im Kreditvertrag.

      Ja, innerhalb der 14‑tägigen Widerrufsfrist nach Vertragsabschluss lässt sich die Restschuldversicherung ohne Angabe von Gründen widerrufen. Danach ist nur noch eine reguläre oder außerordentliche Kündigung möglich.

      Vor der Kündigung sollte geprüft werden, ob anderer Versicherungsschutz (z. B. Berufsunfähigkeitsversicherung oder Risikolebensversicherung) besteht. Außerdem empfiehlt es sich, die Kostenersparnis und den individuellen Absicherungsbedarf sorgfältig abzuwägen.

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