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    So wird eine Ergänzungsfinanzierung richtig in die Hauptfinanzierung eingebracht

    Sie haben sich sicherlich schon einmal gefragt:

    • Was ist eine Ergänzungsfinanzierung?
    • Wie beantrage ich eine KfW-Ergänzungsfinanzierung richtig?
    • Was ist der Unterschied von einer Ergänzungsfinanzierung zu einer Nachfinanzierung?
    • Muss eine Ergänzungsfinanzierung von der KfW kommen?
    • Wie integriere ich den Ergänzungskredit richtig in die Hauptfinanzierung?
    • Wie hoch kann der Ergänzungskredit sein?
    • Was benötige ich alles für einen Ergänzungskredit?
    • Welche Vorteil hat der KfW-Ergänzungskredit?
    • Mit welchen Förderungen lässt sich der Ergänzungskredit kombinieren?

    Wir geben Ihnen hier die Antworten auf diese und andere Fragen, zum gleichem Thema.
    Zudem beleuchten und erklären wir die Rubrik genauer und allgemein verständlich. Ebenso erläutern wir die Hintergründe, geben Ihnen Tipps, zeigen Ihnen Alternativen auf, erklären die Vor- und Nachteile, nennen Risiken und Gefahren und geben Hinweise, was Sie unbedingt beachten oder tun oder besser nicht tun sollten.

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      Sie möchten eine Immobilie kaufen, Ihr Eigenheim modernisieren oder eine neue Heizung finanzieren? Dann sollten Sie nicht nur auf das große Bankdarlehen schauen. Planen Sie auch, wie Eigenkapital, Zuschüsse und eine mögliche Ergänzungsfinanzierung zusammenwirken. Entscheidend ist ein Finanzierungsplan, der sowohl die Gesamtkosten als auch die späteren Monatsraten und die einzelnen Zahlungstermine berücksichtigt.

      Wir erklären Ihnen, wie Sie einen Ergänzungskredit sinnvoll in Ihre Hauptfinanzierung einbauen. Sie erfahren, welche Aufgaben die einzelnen Finanzierungsbausteine übernehmen sollten und worauf Sie bei Förderanträgen achten müssen. Im Mittelpunkt steht der KfW-Ergänzungskredit für energetische Einzelmaßnahmen. Weitere Programme zur Wohneigentumsförderung helfen Ihnen hierbei bei der Auswahl eines passenden Gesamtkonzepts.

      Der beste Ausgangspunkt ist ein gemeinsamer Kosten- und Zahlungsplan. Ziehen Sie Ihr einsetzbares Eigenkapital ab. Ordnen Sie den verbleibenden Bedarf der Hauptfinanzierung und einem passenden Ergänzungskredit zu. Erfassen Sie Zuschüsse getrennt und prüfen Sie alle Raten zusammen, bevor Sie sich vertraglich binden.

      Das ist eine Ergänzungsfinanzierung

      Mit Ergänzungsfinanzierung ist ein zusätzlicher Finanzierungsbaustein neben dem wichtigsten Immobiliendarlehen gemeint. Die Hauptfinanzierung übernimmt den zentralen Finanzierungsbedarf. Ein ergänzendes Darlehen soll dagegen einen klar abgegrenzten Teil Ihres Vorhabens abdecken.

      Denken Sie zum Beispiel an einen Hauskauf mit anschließender Sanierung. In einem solchen Konzept könnten Sie den Kauf über Ihr Bankdarlehen finanzieren und für geeignete Sanierungsarbeiten einen eigenen Förderbaustein prüfen. Entscheidend ist, dass Sie beide Teile von Anfang an gemeinsam planen.

      Hauptfinanzierung, Ergänzungskredit und Zuschuss klar unterscheiden

      Für Ihren Finanzierungsplan sollten Sie drei Fragen getrennt beantworten:

      • Wie viel Geld bringen Sie selbst mit?
      • Welche Beträge müssen Sie zurückzahlen?
      • Welche Förderung mindert Ihre eigenen Kosten?

      Ein KfW-Ergänzungskredit bleibt ein zurückzuzahlendes Darlehen mit Zinsen und Tilgung, auch wenn er staatlich gefördert wird (siehe KfW-Merkblatt 358/359). Behandeln Sie ihn deshalb im Finanzierungsplan nicht wie Eigenkapital. Führen Sie Zuschüsse ebenfalls gesondert auf, damit sich Kreditbedarf und erwartete Förderung nicht unbemerkt überlagern.

      Ergänzungsfinanzierung ist nicht automatisch Nachfinanzierung

      Eine früh eingeplante Ergänzungsfinanzierung ist etwas anderes als ein nachträglicher Geldbedarf. Fehlen in der ursprünglichen Planung etwa Kaufnebenkosten oder notwendige Renovierungsarbeiten, kann eine zusätzliche Nachfinanzierung erforderlich werden.

      Prüfen Sie diese Unterscheidung besonders sorgfältig, wenn Sie auf einen Förderkredit hoffen. Beim KfW-Ergänzungskredit 358/359 sind Umschuldungen und Nachfinanzierungen ausgeschlossen. Eine nachweisliche Zwischenfinanzierung wird dagegen nicht als Umschuldung behandelt.

      Auch eine Anschlussfinanzierung hat einen anderen Zweck. Sie dient der weiteren Finanzierung einer verbleibenden Restschuld nach Ablauf der bisherigen Zinsbindung. Verwechseln Sie die Begriffe daher nicht, wenn Sie mit Ihrer Bank über zusätzliche Mittel sprechen.

      Deswegen muss eine Ergänzungsfinanzierung nicht von der KfW kommen

      Beschränken Sie Ihren Angebotsvergleich nicht auf die KfW. Bitten Sie Ihre Bank auch um eine Alternative ohne Förderkredit und beziehen Sie einen bereits vorhandenen Bausparvertrag in die Prüfung ein. Vergleichen Sie die gesamten Kosten, die Monatsraten und die Flexibilität beider Konzepte.

      Bauspardarlehen werden beim Eigenheimerwerb häufig neben anderen Darlehen eingesetzt, können wegen ihrer hohen Tilgung aber eine erhebliche Monatsbelastung auslösen. Prüfen Sie deshalb nicht nur den Bausparzins. Lassen Sie auch Zuteilung, Gebühren und eine gegebenenfalls nötige Vorfinanzierung erklären.

      So integrieren Sie eine Ergänzungsfinanzierung sinnvoll in die Hauptfinanzierung

      Planen Sie zuerst das gesamte Vorhaben und wählen Sie erst danach die einzelnen Kredite aus. Stellen Sie jeder Ausgabe eine konkrete Geldquelle gegenüber. Ergänzen Sie außerdem den Zeitpunkt, zu dem Sie das Geld tatsächlich benötigen.

      • Gesamtkosten und Eigenkapital realistisch erfassen
        Beschränken Sie die Kalkulation nicht auf den Kaufpreis. Zu einer Immobilienfinanzierung gehören auch Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sowie gegebenenfalls Maklerkosten. Bei einem Altbau sollten Renovierung und Modernisierung bereits in das erste Finanzierungskonzept einfließen.

        Erfassen Sie darüber hinaus die Ausgaben, die in Ihrem konkreten Fall hinzukommen könnten. Denken Sie etwa an den Umzug, notwendige Anschaffungen oder eine vorübergehende Doppelbelastung durch Miete und Kredit. Lassen Sie außerdem eine Reserve stehen, statt jeden verfügbaren Euro fest zu verplanen.

        Teilen Sie Ihr Guthaben gedanklich in zwei Beträge auf. Der erste Betrag steht für den Immobilienkauf und die Arbeiten zur Verfügung. Der zweite Betrag bleibt als frei zugänglicher Notgroschen erhalten.
      • Jedem Darlehen eine eindeutige Aufgabe zuweisen
        Nutzen Sie eine einfache Zuordnung: Kauf und nicht geförderte Ausgaben gehören in einen eigenen Kostenblock und energetische Arbeiten in einen weiteren. Markieren Sie anschließend, welche Positionen Sie mit Eigenkapital, Bankkredit, Ergänzungskredit oder Zuschuss abdecken möchten.

        Beim KfW-Ergänzungskredit richtet sich die Kredithöhe nach den förderfähigen Kosten der zugrunde liegenden Zuschussförderung und den geltenden Höchstbeträgen. Ordnen Sie diesem Darlehen deshalb nicht einfach beliebige Ausgaben für Küche, Möbel oder Kaufnebenkosten zu. Lassen Sie die Förderfähigkeit jeder vorgesehenen Kostenposition prüfen.
      • Die gesamte Monatsrate prüfen
        Vergleichen Sie nicht nur die Rate des größten Darlehens. Addieren Sie die Zahlungen aus Hauptfinanzierung, Ergänzungskredit und allen weiteren Kreditverträgen. Stellen Sie dieser Summe Ihr dauerhaft verfügbares Haushaltsbudget gegenüber.

        Lassen Sie Ihre Bank dabei auch prüfen, ob Ihre Bonität für das gesamte Kreditpaket ausreicht. Legen Sie bestehende Verpflichtungen offen, statt den zusätzlichen Kredit isoliert zu betrachten. Fordern Sie für den Vergleich Angebote mit gleichem Finanzierungsbedarf und nachvollziehbaren Rückzahlungsplänen an.

        Eine tragfähige Haushaltsrechnung berücksichtigt neben Einnahmen und Lebenshaltung auch künftige Änderungen, Rücklagen und die laufenden Kosten der eigenen Immobilie. Rechnen Sie daher auch einen Fall mit geringerem Einkommen oder höheren Ausgaben durch. Prüfen Sie zum Beispiel, ob die Finanzierung während einer Teilzeitphase noch ausreichend Spielraum lässt.

        Betrachten Sie dabei mehrere Zeitpunkte. Wie hoch ist Ihre Rate während der Bauphase? Welche Belastung folgt, wenn eine tilgungsfreie Anlaufzeit endet? Wie viel Restschuld bleibt bei Ablauf der jeweiligen Zinsbindung?
      • Zuschüsse und Auszahlungstermine aufeinander abstimmen
        Trennen Sie die endgültigen Kosten von der vorübergehend benötigten Liquidität. Ein bewilligter, aber noch nicht ausgezahlter Zuschuss muss gegebenenfalls zunächst überbrückt werden. Dafür kann der KfW-Ergänzungskredit – Wohngebäude unter seinen Programmbedingungen eingesetzt werden.

        Erstellen Sie deshalb neben dem Kostenplan einen Zahlungsplan. Halten Sie dort fest, wann Rechnungen fällig werden und wann Eigenmittel, Kreditauszahlungen und Zuschüsse zur Verfügung stehen sollen. Stimmen Sie unsichere Termine mit der Bank ab, bevor daraus eine Lücke entsteht.
      • Grundschuld und Sicherheiten gemeinsam klären
        Eine Grundschuld sichert den Kredit an der Immobilie ab. Ihr Rang legt die Reihenfolge fest, in der Gläubiger bei einer Verwertung zum Zuge kommen. Fragen Sie bei mehreren Darlehen daher früh, welche Sicherheiten die beteiligten Banken verlangen. Lassen Sie sich auch mögliche Kosten für zusätzliche Eintragungen erklären.

        Für den KfW-Ergänzungskredit 358/359 sind bankübliche Sicherheiten vorgesehen, deren Form und Umfang Sie mit dem Finanzierungspartner vereinbaren. Gehen Sie also weder von einer stets nötigen neuen Grundschuld noch von einem grundsätzlich unbesicherten Kredit aus. Entscheidend ist die konkrete Vereinbarung.

      Das ist der KfW-Ergänzungskredit 358/359

      Der KfW-Ergänzungskredit finanziert förderfähige energetische Einzelmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden, für die bereits eine passende Zuschussförderung zugesagt oder bewilligt wurde. Er ist somit kein frei verwendbarer Zusatzkredit für jeden Hauskauf. Prüfen Sie ihn als zweckgebundenen Baustein für Ihre Sanierung des Hauses.

      Grundlage sind eine entsprechende KfW-Zuschusszusage oder ein BAFA-Zuwendungsbescheid nach den im Programm genannten BEG-EM-Richtlinien. Die Bewilligung darf bei Antragstellung höchstens zwölf Monate zurückliegen und der Zuschuss noch nicht ausgezahlt sein. BEG EM steht für „Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen“. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Bedingungen, nicht ältere Förderübersichten.

      KfW 358: Ergänzungskredit Plus für bestimmte selbstnutzende Eigentümer

      Die Variante 358 richtet sich an Privatpersonen mit einem selbst bewohnten Einfamilienhaus oder förderfähigen Maßnahmen am Sondereigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Hinzu kommen unter anderem die passende Zuschussbewilligung und ein Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 90.000 Euro. Die betreffende Wohneinheit muss dabei als Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnsitz selbst genutzt werden.

      Prüfen Sie die Eigennutzung, besonders bei einem gerade erst gekauften Haus. Ein geplanter späterer Einzug ist nicht derselbe Nachweis wie eine bereits bestehende Selbstnutzung. Lassen Sie die zeitliche Abfolge von Grundbucheintrag, Einzug, Zuschuss- und Kreditantrag vorab abstimmen.

      Diese Einkommensjahre zählen für den KfW 358 Kredit

      Maßgeblich ist nicht das Bruttogehalt, sondern der Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens aus dem zweiten und dritten Kalenderjahr vor Antragstellung. Bei einem Antrag im Jahr 2026 sind das folglich die Steuerjahre 2023 und 2024, nachgewiesen durch die entsprechenden Einkommensteuerbescheide.

      Zum maßgeblichen Personenkreis gehören die dort gemeldeten Eigentümer sowie ihre dort gemeldeten Ehe-, Lebens- oder eheähnlichen Partner. Minderjährige Personen werden bei dieser Einkommensberechnung nicht berücksichtigt. Verwenden Sie daher weder nur einen einzelnen Gehaltszettel noch pauschal das Einkommen aller Personen im Gebäude.

      Ein frei gewähltes Rechenbeispiel verdeutlicht den Durchschnitt: Beträgt das maßgebliche zu versteuernde Haushaltseinkommen im ersten Jahr 82.000 Euro und im zweiten Jahr 94.000 Euro, ergeben sich durchschnittlich 88.000 Euro. Damit wäre die Einkommensgrenze in diesem Beispiel eingehalten. Alle übrigen Förder- und Kreditvoraussetzungen wären trotzdem gesondert zu prüfen.

      KfW 359: Ergänzungskredit für einen größeren Antragstellerkreis

      Das Programm 359 steht unter anderem Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen und weiteren im Merkblatt genannten Investierenden offen, sofern die erforderliche Zuschussförderung vorliegt. Es ist deshalb die zu prüfende Variante, wenn die besonderen Voraussetzungen für 358 nicht erfüllt sind. Die Grenze von 90.000 Euro ist keine allgemeine Zugangssperre für beide Programme.

      Für Vorhaben an bestehenden ungeteilten Mehrfamilienhäusern ist 359 vorgesehen. Bei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum einer WEG stellt die Gemeinschaft den Antrag. Ein persönlicher Zusatzantrag zum Einkommens- oder Klimageschwindigkeitsbonus bildet hierbei keine eigene Grundlage für einen separaten Ergänzungskredit.

      So hoch kann der Ergänzungskredit sein

      Der Höchstbetrag liegt grundsätzlich bei bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit. Beim Programm 358 für die selbst bewohnte Wohneinheit. Die tatsächliche Kredithöhe hängt von den anrechenbaren Kosten ab. Der Höchstbetrag ist also weder eine automatische Zusage noch ein frei abrufbarer Betrag.

      Ohne eine Zwischenfinanzierung ist der zugesagte Zuschuss vom maximal möglichen Kreditbetrag abzuziehen. Wird er vorübergehend mitfinanziert, ist dieser Anteil später zurückzuführen. Lassen Sie sich deshalb zwei Größen ausweisen: den anfänglichen Auszahlungsbedarf und die verbleibende Kreditsumme nach Eingang der Förderung.

      KfW-Ergänzungskredit beantragen: So gehen Sie vor

      Der Ablauf sollte bereits vor der verbindlichen Beauftragung der Arbeiten feststehen. Nutzen Sie das erste Gespräch mit Bank und Fachbetrieb, um Förderweg, Kosten und Termine aufeinander abzustimmen. Beantragen Sie nicht mehrere Bausteine unabhängig voneinander, ohne deren Voraussetzungen zu vergleichen.

      • Maßnahme planen und passende Zuschussförderung vorbereiten
        Für die Heizungsförderung 458 benötigen Sie vor dem Antrag unter anderem eine Bestätigung zum Antrag und einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit der vorgeschriebenen aufschiebenden oder auflösenden Förderbedingung. Lassen Sie die Vertragsgestaltung deshalb rechtzeitig prüfen. Eine ungeprüfte Standardbestellung ist kein sicherer Ersatz.

        Die KfW weist darauf hin, dass eine Förderbedingung nicht nachträglich in einen bereits geschlossenen Vertrag aufgenommen werden darf. Klären Sie bei BAFA-Maßnahmen ebenfalls die für Ihr Vorhaben geltenden Regeln. Vermeiden Sie den Fehler, erst nach dem Auftrag nach Fördermöglichkeiten zu suchen.
      • Zunächst den Zuschuss, danach den Ergänzungskredit beantragen
        Die Heizungsförderung 458 beantragen Sie direkt im Kundenportal „Meine KfW“, den Ergänzungskredit dagegen über einen Finanzierungspartner wie Bank, Sparkasse oder Bausparkasse. Verwechseln Sie diese beiden Antragswege nicht. Ein bewilligter Zuschuss bedeutet noch nicht, dass auch Ihr Kredit abschließend vereinbart ist.

        Der Kreditantrag muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Zuschusszusage oder BAFA-Bewilligung bei der KfW eingehen. Maßgeblich ist der Eingang bei der KfW, nicht nur der Termin Ihres Bankgesprächs. Lassen Sie daher Zeit für die Bearbeitung. Warten Sie nicht bis kurz vor Fristende.
      • Diese Unterlagen benötigen Sie
        Für den Ergänzungskredit ist die zugrunde liegende KfW-Zuschusszusage oder der BAFA-Zuwendungsbescheid erforderlich. Bei KfW Programm 358 kommen Grundbuchauszug, Nachweise zur Selbstnutzung und die maßgeblichen Einkommensteuerbescheide hinzu. Fragen Sie Ihre Bank zusätzlich nach ihrer vollständigen Unterlagenliste. Bereiten Sie auch eine Übersicht Ihrer bestehenden Kredite und Ihres Haushaltsbudgets vor.

        Prüfen Sie die Namen und Adressen auf allen Dokumenten. Zuschuss, Immobilie, Maßnahme und Kreditantrag müssen nachvollziehbar zusammenpassen. Klären Sie Sonderfälle mit mehreren Eigentümern vor der Antragstellung.
      • Dürfen die Arbeiten schon vor dem Kreditantrag beginnen?
        Nach der Zuschusszusage der KfW oder der BAFA-Bewilligung dürfen die Bauarbeiten nach den aktuellen KfW-Hinweisen bereits vor Beantragung des Ergänzungskredits beginnen. Diese Ausnahme sollten Sie jedoch nicht mit einer sicheren Kreditbewilligung verwechseln. Sorgen Sie vor dem Beginn dafür, dass Sie die anstehenden Zahlungen auch tatsächlich leisten können.

        Eine beliebige nachträgliche Finanzierung bereits umgesetzter Vorhaben lässt sich daraus nicht ableiten, denn Umschuldungen und Nachfinanzierungen bleiben ausgeschlossen. Stimmen Sie die genaue Reihenfolge deshalb mit Ihrem Finanzierungspartner ab. Der sicherere praktische Weg ist, den Kredit frühzeitig zu klären.
      • Kredit abrufen und Zuschuss nachweisen
        Die reguläre Abruffrist beträgt zwölf Monate nach Kreditzusage und kann für noch nicht ausgezahlte Beträge auf insgesamt bis zu 36 Monate verlängert werden. Ab dem 13. Monat fällt auf noch nicht abgerufene Beträge eine Bereitstellungsprovision von 0,15 Prozent pro Monat an. Passen Sie den Abruf daher möglichst an den tatsächlichen Baufortschritt an.

        Die Auszahlungsbestätigung der KfW beziehungsweise den Festsetzungsbescheid des BAFA müssen Sie dem Finanzierungspartner unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Monaten nach Erhalt, vorlegen. Legen Sie dafür am besten schon bei Antragstellung eine gemeinsame digitale Projektmappe an. Sammeln Sie darin Angebote, Bescheide, Rechnungen und Zahlungsnachweise.
      • Einen vorfinanzierten Zuschuss wieder zurückführen
        Wurde der Zuschuss im Ergänzungskredit zwischenfinanziert, müssen Sie diesen Betrag unverzüglich und spätestens drei Monate nach Zuschussauszahlung über den Finanzierungspartner an die KfW zurückzahlen. Planen Sie dieses Geld deshalb nicht für neue Anschaffungen oder als frei verfügbare Reserve ein. Es hat bereits eine feste Aufgabe in Ihrer Finanzierung.

        Die Rückführung verkürzt grundsätzlich die Kreditlaufzeit. Eine ratenreduzierende Verrechnung kann im Einzelfall über den Finanzierungspartner beantragt werden. Gehen Sie daher nicht automatisch von einer sofort sinkenden Monatsrate aus. Lassen Sie sich den aktualisierten Tilgungsplan geben.

      Beispiel: Hauptfinanzierung, Ergänzungskredit und Zuschuss richtig aufteilen

      Das folgende Beispiel ist frei gewählt und keine Kreditzusage. Es zeigt einen Hauskauf mit anschließender energetischer Sanierung. Unterstellt wird, dass die Fördervoraussetzungen erfüllt sind und Zuschussbewilligung sowie Kreditantrag in der richtigen Reihenfolge erfolgen.

      Der Kaufpreis beträgt im Beispiel 300.000 Euro. Hinzu kommen 30.000 Euro für Kaufnebenkosten und 60.000 Euro für als förderfähig angenommene energetische Maßnahmen. Die Gesamtkosten liegen damit bei 390.000 Euro.

      Sie setzen 60.000 Euro Eigenkapital ein. Für die Sanierung werden insgesamt 15.000 Euro Zuschüsse als bereits bewilligt angenommen. Der Betrag ist eine reine Rechenannahme und kein pauschaler Fördersatz.

      Baustein Bis zur Zuschussauszahlung Nach Rückführung des Zuschusses
      Eingesetztes Eigenkapital 60.000 Euro 60.000 Euro
      Bankdarlehen als Hauptfinanzierung 270.000 Euro 270.000 Euro
      Ergänzungskredit für die Sanierung 60.000 Euro 45.000 Euro
      Bereits ausgezahlter Zuschuss 0 Euro 15.000 Euro
      Summe der eingesetzten Mittel 390.000 Euro 390.000 Euro

      Anfangs stellt der Ergänzungskredit in diesem Beispiel die gesamten 60.000 Euro für die Sanierung bereit. Nach Eingang der Förderung fließen 15.000 Euro in die Rückführung des Kredits. Ohne Berücksichtigung zwischenzeitlicher Tilgungen verbleiben 45.000 Euro Ergänzungskredit und 270.000 Euro Hauptdarlehen.

      Die dauerhafte Verschuldung beträgt somit rechnerisch 315.000 Euro. Die 15.000 Euro Zuschuss dürfen nicht zusätzlich als frei verfügbares Guthaben gezählt werden. Sonst würde dieselbe Förderung im Finanzierungsplan doppelt erscheinen.

      Für eine vereinfachte Budgetprobe könnten Sie beispielsweise 1.350 Euro monatlich für die Hauptfinanzierung und 250 Euro für den Ergänzungskredit ansetzen. Das wären zusammen 1.600 Euro, noch ohne Hausnebenkosten und Rücklagen. Auch diese Raten sind frei gewählt und keine aktuellen Konditionen oder aus den Kreditsummen abgeleitete Tilgungsangebote.

      Prüfen Sie anschließend mit realen Bankangeboten, wie hoch die Zahlungen während der tilgungsfreien Zeit und danach ausfallen. Lassen Sie sich außerdem zeigen, was die Zuschussrückführung an Laufzeit und Rate verändert. Erst diese vollständige Rechnung macht aus einer passenden Förderidee eine belastbare Finanzierung.

      Diese Vorteile hat der KfW-Ergänzungskredit

      Der wichtigste praktische Nutzen liegt in der Verbindung von Zuschussförderung und Finanzierung. Der Kredit kann unter den Programmregeln bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten einschließlich einer nötigen Zuschusszwischenfinanzierung abdecken. Prüfen Sie diese Möglichkeit, wenn Sie geeignete Sanierungsarbeiten nicht vollständig aus eigenen Mitteln bezahlen möchten.

      • Zinsvorteil und passende Laufzeit nutzen
        Der Ergänzungskredit wird aus Bundesmitteln vergünstigt; für berechtigte Haushalte bietet die Plus-Variante 358 günstigere Konditionen als 359. Lassen Sie sich dennoch ein Vergleichsangebot erstellen. Beurteilen Sie die Wirkung im gesamten Finanzierungspaket, nicht nur anhand eines beworbenen Einstiegszinses.

        Je nach Variante sind Laufzeiten von vier bis zu 35 Jahren und bis zu fünf tilgungsfreie Anlaufjahre möglich. Wählen Sie die Laufzeit passend zu Ihrem Budget und Ihrem Entschuldungsziel. Rechnen Sie eine kürzere Laufzeit als Vergleich durch, statt automatisch die kleinste Anfangsrate zu wählen.
      • Sondertilgungen in der ersten Zinsbindung einsetzen
        Während der ersten Zinsbindung sind außerplanmäßige Tilgungen ab 5.000 Euro kostenfrei möglich. Für die verpflichtende Rückführung eines zwischenfinanzierten Zuschusses gilt dieser Mindestbetrag nicht. Berücksichtigen Sie diese Regel, wenn Sie später größere Beträge zurückzahlen möchten. Prüfen Sie zugleich, ob eine Sondertilgung beim Ergänzungskredit oder beim Hauptdarlehen für Sie günstiger wäre.

      Diese Nachteile und Risiken sollten Sie unbedingt beachten

      Ein Förderkredit sollte Ihre Finanzierung verbessern, nicht eine zu hohe Gesamtbelastung verdecken. Prüfen Sie daher Zweckbindung, Kreditbedingungen und Nachweispflichten ebenso sorgfältig wie den Zinssatz. Beziehen Sie auch die Zeit nach der ersten Zinsbindung ein.

      • Begrenzte Zinsbindung trotz langer Laufzeit
        Bei den langfristigen Varianten des Ergänzungskredits ist der Zins für die ersten zehn Jahre gebunden. Ein späteres Verlängerungsangebot erfolgt ohne die bisherige Bezuschussung aus Bundesmitteln. Verwechseln Sie deshalb eine Laufzeit von 35 Jahren nicht mit einer ebenso langen Zinssicherheit. Lassen Sie sich die voraussichtliche Restschuld nach zehn Jahren ausweisen.

        Für die Haushaltsplanung empfiehlt sich eine zusätzliche Rechnung mit einem höheren Anschlusszins. Wählen Sie dafür ein nachvollziehbares Belastungsszenario, nicht die günstigste Hoffnung. Stimmen Sie die Überprüfung mit dem Ende der Zinsbindung Ihrer Hauptfinanzierung ab.
      • Tilgungsfreie Jahre verschieben die Rückzahlung
        Während der tilgungsfreien Anlaufzeit zahlen Sie nur Zinsen, danach beim Annuitätendarlehen Zins und Tilgung. Testen Sie deshalb von Anfang an die spätere volle Rate. Nutzen Sie die anfangs geringere Belastung nicht als alleinigen Maßstab für die Tragfähigkeit.

        Als Alternative gibt es eine endfällige Variante, bei der der gesamte Kreditbetrag am Laufzeitende wie beim endfälligen Darlehen zurückzuzahlen ist. Ziehen Sie diese Gestaltung nur mit einem belastbaren Rückzahlungsplan in Betracht. Die geringe laufende Zahlung sollte nicht darüber hinwegtäuschen, welcher Betrag am Ende bereitstehen muss.
      • Weniger Spielraum bei Zweck, Aufstockung und späterer Tilgung
        Eine Aufstockung über den ursprünglich beantragten Umfang hinaus ist nicht möglich. Nach der ersten Zinsbindung gelten bei Annahme des KfW-Verlängerungsangebots außerdem andere Regeln für außerplanmäßige Tilgungen. Erfassen Sie den Kostenumfang daher sorgfältig. Planen Sie eine gesonderte Reserve für nicht abgedeckte Mehrkosten.

        Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Mittel und begründet keinen Rechtsanspruch. Schließen Sie Ihr Finanzierungskonzept deshalb nicht allein auf Basis einer unverbindlichen Fördererwartung ab. Lassen Sie sich Zusagen, Sicherheiten und Konditionen schriftlich bestätigen.

      Mit diesen Förderungen lässt sich der Ergänzungskredit bestens kombinieren

      Prüfen Sie Kombinationen immer anhand der konkreten Kosten und der aktuellen Programmbedingungen. Zwei passende Programmnamen allein reichen als Begründung nicht aus. Für Ihre Ergänzungsfinanzierung ist entscheidend, ob die Förderwege für dasselbe Vorhaben tatsächlich miteinander vereinbar sind.

      • Heizungsförderung 458 und Ergänzungskredit 358/359
        Die KfW erlaubt ausdrücklich, den Ergänzungskredit 358/359 mit der Heizungsförderung 458 zu verbinden. Der Zuschuss übernimmt dabei einen Teil der anrechenbaren Ausgaben. Für den übrigen Bedarf und eine nötige Zwischenfinanzierung sollten Sie das ergänzende Darlehen prüfen.

        Nach dem seit 21. Juli 2026 gültigen Merkblatt beträgt die Grundförderung 30 Prozent. Für die erste Wohneinheit werden höchstens 28.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt. Der Klimageschwindigkeitsbonus liegt bei erfüllten Voraussetzungen derzeit bei 16 Prozentpunkten, der gestaffelte Einkommensbonus bei bis zu 40 Prozentpunkten.

        Die reguläre Obergrenze aus Grundförderung und Boni liegt bei 70 Prozent. Bis zu 80 Prozent sind nur für die im Merkblatt näher bestimmten einkommensschwächeren Selbstnutzer möglich. Dazu zählen Haushalte mit bis zu 30.000 Euro maßgeblichem Einkommen beziehungsweise bis zu 40.000 Euro bei erfülltem Familienzuschlag.

        Verwechseln Sie diese Einkommensgrenzen nicht mit der 90.000-Euro-Grenze des Ergänzungskredits Plus. Prüfen Sie Zuschusshöhe und Kreditvariante getrennt. Wer die Voraussetzungen von 358 erfüllt, sollte daraus keinen Anspruch auf den höchsten Heizungszuschuss ableiten.
      • BAFA-Zuschüsse für Dämmung, Fenster und weitere Einzelmaßnahmen
        Das BAFA fördert an geeigneten Bestandsgebäuden unter anderem die Dämmung von Außenwänden und Dachflächen sowie den Austausch von Fenstern und Außentüren. Eine passende BAFA-Bewilligung kann die Grundlage für den KfW-Ergänzungskredit bilden. Liegen zulässige KfW- und BAFA-Zuschüsse vor, können die zugehörigen Kosten bei der Kreditermittlung berücksichtigt werden.

        Für Maßnahmen an der Gebäudehülle nennt das BAFA einen Grundfördersatz von 15 Prozent und verlangt die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten. Fragen Sie Ihre Energieberatung, welche Arbeiten fachlich zusammengehören. Planen Sie etwa Fenster und Fassadendämmung nicht nur nach dem jeweiligen Zuschuss, sondern als stimmige Baumaßnahme.

        Weitere BAFA-Förderbereiche betreffen geeignete Anlagentechnik außerhalb der Heizung sowie Maßnahmen zur Heizungsoptimierung. Lassen Sie sich zu Ihrem Gebäude eine vollständige Maßnahmenübersicht erstellen. Prüfen Sie dabei auch weniger sichtbare Arbeiten, statt nur an neue Fenster oder einen neuen Wärmeerzeuger zu denken.
      • Den individuellen Sanierungsfahrplan richtig einordnen
        Ein individueller Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, kann für die Förderung relevant sein. Bei der Gebäudehülle gelten nach den aktuellen BAFA-Angaben jedoch besondere Mindestbeträge für den zusätzlichen Bonus. Prüfen Sie deshalb ältere Aussagen wie „mit iSFP immer 20 Prozent auf alles“ besonders kritisch.

        Bei einem Gebäude mit einer Wohneinheit setzt der iSFP-Bonus derzeit mindestens 30.000 Euro förderfähige Ausgaben im jeweiligen Antrag voraus; die zusätzlichen fünf Prozent gelten nur für den darüber liegenden Betrag. Unter den dort genannten Bedingungen steigt die Kostenobergrenze für die erste Wohneinheit von 30.000 auf 60.000 Euro.

        Die Energieberatung selbst wird über ein eigenes BAFA-Programm gefördert: mit 50 Prozent des förderfähigen Honorars, höchstens 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern oder 850 Euro ab drei Wohneinheiten (BAFA: Energieberatung für Wohngebäude). Trennen Sie daher Beratungskosten und Baukosten in Ihrer Ergänzungsfinanzierung. Ein Zuschuss für die Beratung allein ist kein Ersatz für die nötige BEG-EM-Bewilligung der Baumaßnahme.
      • KfW 261: Nicht beliebig mit Einzelmaßnahmen stapeln
        Der Wohngebäudekredit KfW 261 ist für die Sanierung zum förderfähigen Effizienzhaus oder den Kauf eines entsprechend frisch sanierten Gebäudes vorgesehen und bietet bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit. Vergleichen Sie diesen Weg mit der Förderung einzelner Arbeiten, bevor Sie sich festlegen. Für eine große Sanierung sollte die Energieberatung beide Konzepte gegenüberstellen.

        Wichtig ist die aktuelle Einschränkung: Das Merkblatt 261 schließt die Kombination mit BEG-Einzelmaßnahmen aus und sieht einen Abstand von drei Jahren zwischen dem Abschluss des einen geförderten Vorhabens und dem Antrag im jeweils anderen Förderweg vor. Eine bloße Aufteilung der Rechnungen reicht daher nicht aus, um 261 und BEG EM im selben Sanierungskonzept beliebig nebeneinander zu nutzen.

        Beim Programm 261 hängen mögliche Tilgungszuschüsse vom erreichten Standard und den erfüllten Zusatzbedingungen ab. Nach den seit Juli 2026 geltenden Angaben ist beispielsweise für EH 85 EE kein regulärer Tilgungszuschuss ausgewiesen. Setzen Sie deshalb nicht für jeden Effizienzhauskredit automatisch eine Verringerung der Kreditschuld an. Lassen Sie den konkreten Fördervorteil berechnen.
      • Steuerförderung und BEG: Dieselbe Maßnahme nicht doppelt ansetzen
        Als Alternative zur Zuschussförderung kommt für geeignete energetische Arbeiten eine Steuerermäßigung nach § 35c EStG infrage: insgesamt 20 Prozent der begünstigten Kosten, höchstens 40.000 Euro je begünstigtem Objekt. Der Vorteil verteilt sich auf drei Jahre: sieben Prozent im Abschlussjahr, sieben Prozent im Folgejahr und sechs Prozent im zweiten Folgejahr, jeweils innerhalb der gesetzlichen Höchstbeträge.

        Vorausgesetzt werden unter anderem die eigene Wohnnutzung und ein Gebäude, das bei der Maßnahme älter als zehn Jahre ist. Die begünstigten Arbeiten müssen die fachlichen Anforderungen erfüllen. Nötig sind außerdem die vorgeschriebene Bescheinigung, eine geeignete Rechnung und die Zahlung auf das Konto des ausführenden Unternehmens. Lassen Sie vor der Entscheidung steuerlich prüfen, ob Sie den Vorteil in Ihrem Fall tatsächlich ausschöpfen können.

        Planen Sie den Steuervorteil nicht wie einen sofort verfügbaren Baukostenzuschuss. Stellen Sie die Zahlung der Rechnungen unabhängig davon sicher. Vergleichen Sie anschließend den nutzbaren Steuerbetrag mit dem passenden Zuschuss und einem möglichen Zinsvorteil.

        Für dieselbe energetische Maßnahme ist eine Kombination der Heizungsförderung mit Steuerermäßigungen nach § 35a oder § 35c EStG ausgeschlossen. Reichen Sie also dieselben Heizungsarbeiten nicht zusätzlich als steuerlich geförderte Sanierung ein. Lassen Sie sich bei mehreren Maßnahmen eine klare Zuordnung erstellen.

        Für unterschiedliche Sanierungsmaßnahmen kann nach den Hinweisen des Bundesfinanzministeriums eine getrennte Nutzung von Steuerförderung und anderen Förderprogrammen möglich sein. Prüfen Sie daneben stets die besonderen Kombinationsverbote der beteiligten Programme. Die allgemeine steuerliche Möglichkeit hebt diese nicht auf.

      Diese Förderungen für Wohneigentum kommen weiter infrage

      Eine gute Ergänzungsfinanzierung beginnt mit der passenden Auswahl, nicht mit möglichst vielen Förderanträgen. Unterscheiden Sie zwischen dem Kauf einer Immobilie, einem Neubau und Arbeiten an vorhandenem Eigentum. Prüfen Sie anschließend, welche Programme zu Ihrem Haushalt und zum Gebäude passen.

      • KfW-Wohneigentumsprogramm 124 für Kauf und Bau
        Das Wohneigentumsprogramm 124 der KfW bietet Privatpersonen bis zu 100.000 Euro Kredit pro Vorhaben für den Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Wohnimmobilie in Deutschland. Es kann grundsätzlich mit anderen passenden Förderprodukten kombiniert werden und beim Kauf auch bestimmte Nebenkosten sowie Instandsetzung, Umbau und Modernisierung erfassen.

        Prüfen Sie 124 somit als möglichen Teil der Kauf- oder Baufinanzierung. Für eine gesondert geplante energetische Sanierung sollten Sie anschließend den passenden Sanierungsförderweg auswählen. Lassen Sie die Abgrenzung bestätigen, statt dieselben Kosten mehrfach anzusetzen.

        Den Antrag stellen Sie über einen Finanzierungspartner grundsätzlich vor Vorhabenbeginn. Beim Kauf ist insbesondere der notarielle Kaufvertrag relevant. Sprechen Sie deshalb vor dem Notartermin mit Ihrer Bank. Lassen Sie sich mögliche Sonderregeln im Einzelfall schriftlich erläutern.
      • KfW 300: Wohneigentum für Familien beim Neubau
        Das Programm 300 der KfW fördert den Neubau oder Erstkauf eines selbst genutzten klimafreundlichen Eigenheims für berechtigte Familien und Alleinerziehende. Abhängig von Kinderzahl und Förderstufe liegen die Kredithöchstbeträge zwischen 170.000 und 270.000 Euro. Voraussetzung sind unter anderem ein berücksichtigungsfähiges Kind, die geforderte Eigennutzung und das Einhalten der Einkommensgrenze.

        Die Einkommensgrenze beträgt 90.000 Euro bei einem Kind und steigt um 10.000 Euro für jedes weitere Kind. Uugleich gelten Anforderungen an vorhandenes Wohneigentum und den energetischen Neubau-Standard. Klären Sie die Förderung daher bereits mit der Bauplanung. Ein rechnerisch passendes Einkommen allein genügt nicht.
      • KfW 308: „Jung kauft Alt“ für Familien
        Das „Jung kauft Alt“ Programm 308 der KfW fördert den Kauf einer bestehenden Wohnimmobilie der Energieeffizienzklasse F, G oder H durch berechtigte Familien und Alleinerziehende. Die aktuellen Kredithöchstbeträge betragen 140.000 Euro bei einem Kind, 160.000 Euro bei zwei Kindern und 180.000 Euro ab drei Kindern. Die Einkommensgrenze beginnt bei 90.000 Euro für ein Kind und steigt um 10.000 Euro je weiterem Kind.

        Nach den aktuellen Bedingungen muss die geforderte Sanierung innerhalb von 4,5 Jahren nach der Zusage erfolgen, entweder zum vorgeschriebenen Effizienzhausstandard oder über das definierte Paket energetischer Einzelmaßnahmen. Dieser zweite Weg umfasst grundsätzlich Fenster, Heizung, Fassade und Dach beziehungsweise oberste Geschossdecke, wobei nur geregelte Ausnahmen ein Weglassen erlauben.

        Der 308 Kredit der KfW finanziert den Kaufpreis einschließlich Grundstück, nicht die Sanierungskosten. Für die Sanierung ist eine zusätzliche BEG-Förderung prinzipiell möglich. Genau hier sollten Sie Hauptfinanzierung und Ergänzungsfinanzierung getrennt durchrechnen. Wählen Sie für die Arbeiten entweder den passenden Effizienzhausweg oder den zulässigen Einzelmaßnahmenweg mit den jeweils nötigen Anträgen.

        Lassen Sie auch persönliche Ausschlüsse prüfen. Eine bereits erhaltene Förderung aus Baukindergeld, Wohneigentum für Familien oder Jung kauft Alt kann nach dem Merkblatt eine erneute Förderung ausschließen.
      • KfW 297/298 und 296 für geeignete Neubauten
        Die Programme 297/298 der KfW fördern den Neubau und Erstkauf geeigneter Wohngebäude mit bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit beziehungsweise bis zu 150.000 Euro in der Förderstufe mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude, kurz QNG. Die regulären klimafreundlichen Förderstufen verlangen unter anderem Effizienzhaus 40 und Vorgaben zu den Treibhausgasemissionen über den Gebäudelebenszyklus.

        Auf der aktuellen Produktseite wird außerdem die Förderstufe „Effizienzhaus 55 – Wohngebäude“ mit bis zu 100.000 Euro je Wohnung geführt, für die besondere Anforderungen an Genehmigung und Vorhabenbeginn gelten. Prüfen Sie deren aktuelle Verfügbarkeit unmittelbar vor der Antragstellung. Übertragen Sie die Voraussetzungen nicht ungeprüft auf andere Neubauprogramme.

        Der KfW 296 Kredit unterstützt den klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment mit bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit und verbindet Effizienzhaus 55 unter anderem mit Vorgaben zu Fläche, Aufenthaltsräumen und Lebenszykluskosten (KfW 296). Für dieselbe Wohneinheit ist 296 nicht gleichzeitig mit 297/298 oder 300 nutzbar (KfW 296).

        Behandeln Sie diese Neubauprogramme als Alternativen für geeignete Vorhaben, nicht als frei stapelbare Zuschläge zur Hauptfinanzierung. Vergleichen Sie auch, welche zusätzlichen Planungs- und Nachweiskosten der angestrebte Standard in Ihrem Fall auslöst. Die höchste mögliche Kreditsumme sollte nicht das einzige Auswahlkriterium sein.
      • KfW 159 für Barriereabbau und Einbruchschutz
        Der KfW Kredit „Altersgerecht Umbauen“ 159 bietet bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit für geeignete Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz, unabhängig vom Alter der Antragstellenden. Dazu können etwa eine bodengleiche Dusche, breitere Zugänge oder bestimmte Sicherheitssysteme gehören, sofern die technischen Anforderungen erfüllt sind.

        Prüfen Sie diesen Baustein gesondert, wenn neben der energetischen Sanierung ein barrierearmer Umbau geplant ist. Trennen Sie Kosten und Förderzwecke sauber. Ein sicherheits- oder komfortbezogener Umbau gehört nicht allein deshalb zum KfW-Ergänzungskredit, weil er gleichzeitig mit der Heizung erneuert wird.

        Der Zuschuss 455-B für Barrierereduzierung ist zum Recherchezeitpunkt wegen ausgeschöpfter Fördermittel nicht mehr neu beantragbar. Eine Wiederaufnahme hängt von neuen Bundesmitteln ab. Planen Sie diesen Zuschuss daher nicht als sichere Geldquelle ein. Bereits erteilte Zusagen sind gesondert zu betrachten.
      • Landesförderung und kommunale Angebote prüfen
        Suchen Sie neben den Bundesprogrammen gezielt nach Angeboten für Ihren Wohnort. Die Förderdatenbank des Bundes ermöglicht eine Suche nach Themen und regionalen Fördermöglichkeiten.

        Fragen Sie bei der zuständigen Landesförderbank und Ihrer Kommune nach geeigneten Angeboten für den Erwerb oder die Sanierung von Wohneigentum. Lassen Sie insbesondere Einkommensgrenzen, Eigenmittel, Antragsfristen und die Kombination mit KfW oder BAFA prüfen. Ein regionales Angebot sollte erst nach dieser Prüfung als fester Bestandteil Ihrer Ergänzungsfinanzierung erscheinen.

        Die Heizungsförderung enthält für die Kombination mit weiteren öffentlichen Mitteln eigene Grenzen. Der Ergänzungskredit 358/359 ist ausdrücklich als Kombination zugelassen. Addieren Sie einen kommunalen Zuschuss deshalb nicht ungeprüft zum maximalen Bundeszuschuss. Lassen Sie den tatsächlich verbleibenden Fördervorteil schriftlich bestätigen.
      • Wohnungsbauprämie als Hilfe beim Ansparen
        Die Wohnungsbauprämie unterstützt geeignete wohnwirtschaftliche Sparleistungen mit zehn Prozent der begünstigten Einzahlungen, höchstens 70 Euro jährlich beziehungsweise 140 Euro bei Ehepaaren. Die maßgeblichen Einkommensgrenzen liegen bei 35.000 beziehungsweise 70.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen.

        Ordnen Sie diese Förderung eher der langfristigen Vorbereitung Ihres Eigenkapitals zu. Für eine heute fällige Handwerkerrechnung sollten Sie damit keine große Lücke schließen wollen. Prüfen Sie vor einem neuen Sparvertrag, ob Förderung, Gebühren und Bindung für Sie zusammenpassen.
      • Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen
        Auch die Arbeitnehmer-Sparzulage kann beim Aufbau von Vermögen helfen. Sie fördert geeignete vermögenswirksame Leistungen, die der Arbeitgeber für Sie anlegt. Für den wohnwirtschaftlichen Förderzweig beträgt die Zulage neun Prozent von höchstens 470 Euro im Jahr, nach der gesetzlichen Aufrundung maximal 43 Euro.

        Die Einkommensgrenze liegt bei 40.000 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 80.000 Euro für zusammen veranlagte Ehegatten oder Lebenspartner. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen. Die Festsetzung beantragen Sie in der Regel mit Ihrer Einkommensteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt.

        Für dieselben Sparbeiträge dürfen Sie nicht zusätzlich die Wohnungsbauprämie beanspruchen. Lassen Sie deshalb prüfen, wie verschiedene Beiträge aufgeteilt werden sollten. Sehen Sie die Förderung als kleinen Baustein Ihrer Vermögensplanung, nicht als Ersatz für eine tragfähige Hauptfinanzierung.
      • Wohn-Riester nur mit Blick auf die späteren Folgen
        Unter den jeweiligen Wohn-Riester Voraussetzungen können Sie Riester-Guthaben für selbst genutztes Wohneigentum einsetzen. Die Entnahme ist bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen zu beantragen (Deutsche Rentenversicherung: Wohn-Riester). Beziehen Sie diesen Weg vor allem dann in den Vergleich ein, wenn bereits ein entsprechender Vertrag besteht. Lassen Sie die Eignung für den geplanten Verwendungszweck prüfen.

        Die spätere Besteuerung wird über ein fiktives Wohnförderkonto erfasst, dessen Beträge bis zur Rentenphase jährlich um zwei Prozent erhöht werden. Betrachten Sie daher nicht nur die heute verfügbare Summe. Lassen Sie sich auch die Folgen eines Verkaufs, eines Auszugs und der späteren Steuerpflicht erklären.

      Diese Fehler sollten Sie bei einer Ergänzungsfinanzierung vermeiden

      1. Prüfpunkt ist der Umfang Ihres Vorhabens. Lassen Sie keine absehbaren Kosten weg, nur damit die gewünschte Hauptfinanzierung rechnerisch passt. Prüfen Sie stattdessen, ob Sie das Vorhaben verkleinern, zeitlich staffeln oder mehr Eigenmittel ansparen sollten.
      2. Prüfpunkt ist die zeitliche Reihenfolge. Trennen Sie Planung, Zuschussantrag, Kreditantrag, Vertragsabschluss und Baubeginn. Halten Sie für jeden Förderbaustein schriftlich fest, welcher Schritt zuerst erfolgen muss.
      3. Prüfpunkt ist der Blick auf die gesamte Laufzeit. Vergleichen Sie nicht nur die erste Rate, sondern auch die Rate nach Beginn der Tilgung und die spätere Restschuld. Fragen Sie außerdem, wie Sondertilgungen und ein möglicher Verkauf behandelt werden.
      4. Prüfpunkt ist die Kostenaufteilung. Führen Sie Zuschüsse nur einmal auf und reservieren Sie einen vorfinanzierten Zuschuss für seine Rückführung. Nehmen Sie Fördervorteile erst dann verbindlich in die Rechnung auf, wenn Voraussetzungen und Zusagen geklärt sind.

      Eine gute Ergänzungsfinanzierung braucht einen gemeinsamen Plan

      Nutzen Sie die Ergänzungsfinanzierung nicht als nachträgliche Korrektur einer zu knappen Kalkulation. Planen Sie sie als klar definierten Teil Ihres Immobilienvorhabens. Stimmen Sie Hauptfinanzierung, Eigenkapital und Zuschüsse so ab, dass jede Ausgabe gedeckt ist und die Gesamtbelastung zu Ihrem Alltag passt.

      Beim KfW-Ergänzungskredit sollten Sie besonders auf die zugrunde liegende Zuschussbewilligung, die richtige Programmvariante und den Zeitpunkt des Antrags achten. Lassen Sie vor dem Vertragsabschluss einen vollständigen Finanzierungs- und Tilgungsplan erstellen. Prüfen Sie darin auch die Zwischenfinanzierung und die Rückführung der Förderung.

      Beginnen Sie Ihr Beratungsgespräch am besten mit einer vollständigen Kostenübersicht und den geplanten Arbeiten. Fordern Sie anschließend ein abgestimmtes Konzept für Kauf, Sanierung und Rückzahlung an. So können Sie entscheiden, ob der zusätzliche Kredit Ihre Hauptfinanzierung sinnvoll ergänzt.

      FAQ - Die häufigsten Fragen und Antworten dazu
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      Im verwendeten Finanzierungsmodell deckt die Hauptfinanzierung den zentralen Kreditbedarf Ihres Immobilienvorhabens ab. Der Ergänzungskredit übernimmt einen gezielt abgegrenzten Teil. Planen Sie beide gemeinsam, damit Zweck, Auszahlungen und Monatsraten zueinander passen.

      Nein, für 358/359 muss bereits eine passende KfW-Zuschusszusage oder BAFA-Bewilligung vorliegen, die höchstens zwölf Monate alt und noch nicht ausgezahlt ist. Suchen Sie ohne diese Voraussetzung nach einem anderen passenden Finanzierungsweg. Ein allgemeiner Modernisierungswunsch ersetzt die Bewilligung nicht.

      Lassen Sie prüfen, ob Sie eine neu geplante Sanierung neben Ihrem laufenden Hauskredit finanzieren können. Offenlegen sollten Sie dabei die bestehende Rate, die Restschuld und die hinterlegten Sicherheiten. Den KfW-Ergänzungskredit dürfen Sie jedoch nicht zur bloßen Umschuldung des vorhandenen Darlehens einsetzen.

      Die Grenze von 90.000 Euro gehört zur Plus-Variante 358. Das Programm 359 hat einen weiter gefassten Antragstellerkreis ohne diese besondere Einkommensgrenze. Prüfen Sie deshalb bei höherem Einkommen die Bedingungen von 359. Die übrigen Förder- und Kreditvoraussetzungen bleiben gesondert zu klären.

      Ja, grundsätzlich wird der zugesagte Zuschuss vom maximal möglichen Kreditbetrag abgezogen; eine notwendige Zwischenfinanzierung ist die geregelte Ausnahme. Ein solcher vorfinanzierter Betrag ist nach Auszahlung des Zuschusses unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Monaten, zurückzuführen.

      Planen Sie diese Kombination nicht als frei wählbaren Doppel-Förderweg. Die aktuellen BEG-Bedingungen schließen die Kombination von Effizienzhausförderung und BEG-Einzelmaßnahmen aus und sehen grundsätzlich eine dreijährige Wartefrist zwischen den Förderwegen vor. Entscheiden Sie mit Ihrer Energieberatung, welcher Weg für Ihr Vorhaben geeignet ist.

      Treffen Sie die Entscheidung nicht allein nach dem niedrigsten Zinssatz. Vergleichen Sie die gesamten Zahlungen, die spätere Rate, die Restschuld und Ihre Spielräume bei der Rückzahlung. Lassen Sie auch ein Konzept ohne zusätzlichen Förderbaustein als Vergleich rechnen.

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