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    Barrierefreie Umbauten – das eigene Zuhause barrierefrei umbauen

    Aktuelles - Barrierefreie Umbauten - das eigene Zuhause barrierefrei umbauen

    Barrierefreie Umbauten sind bauliche Veränderungen, die Wohnungen und Häuser so gestalten, dass Menschen sie unabhängig und möglichst sicher nutzen können. Dazu zählen unter anderem stufenlose Zugänge, breitere Türeingänge, bodengleiche Duschen oder angepasste Bewegungsflächen. Ziel ist es, Hindernisse beim Wohnen im Alltag zu reduzieren und die Qualität beim Wohnen durch eine barrierefreie Wohnung langfristig zu verbessern.

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      Mit steigendem Alter, oder bei einer Krankheit, verändern sich die Anforderungen an die eigenen vier Wände. Treppen und hohe Badewannenränder werden ohne Barrierefreiheit zu echten Hindernissen für Menschen mit Behinderung. Die Lösung ist dann eine barrierefreie Wohnung. Doch was ist eigentlich eine barrierefreie Wohnung? Nach der geltenden Norm handelt es sich bei einer barrierefreien Wohnung um Wohnraum, der ohne fremde Hilfe, ohne Stufen und ohne besondere Erschwernis nutzbar ist. Das gilt für die gesamte Wohnung, vom Eingang über das Bad bis zur Küche.

      Viele Menschen fragen sich: Wie sollte man am besten das eigene Zuhause altersgerecht und barrierefrei umbauen? Barrierefreie Umbauten sorgen dafür, dass Sie auch mit eingeschränkter Mobilität selbstständig und sicher zu Hause wohnen können. In unserem Beitrag erfahren Sie, wie Sie den Umbau finanzieren, welche Anforderungen an eine barrierefreie Wohnung gelten und welche Fördermöglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.

      Wie die barrierefreie Wohnung finanzieren ? – die Finanzierungsmöglichkeiten

      Ein barrierefreier Umbau ist mit erheblichen Kosten verbunden, von der ebenen Dusche hin zum Treppenlift. Deshalb lohnt sich vorab ein Blick auf die passende Finanzierung. Wer bereits Eigentümer ist und größere Umbauten plant, kann über einen Immobilienkredit nachdenken. Dieser eignet sich vor allem, wenn die Immobilie umfassend saniert und gleichzeitig barrierefrei gestaltet werden soll. Die Wohnung selbst dient als Sicherheit und die Zinsen können entsprechend niedrig ausfallen.

      Für kleinere bis mittlere Vorhaben bietet sich ein Modernisierungskredit als Angebot im Kreditbereich an. Es ist speziell auf Sanierungs- und Umbaumaßnahmen zugeschnitten und lässt sich oft zweckgebunden mit günstigen Konditionen abschließen. Wenn Sie den Umbau schnell und unkompliziert durchführen möchten, bietet sich auch ein Ratenkredit an. Dieser wird ohne Grundbucheintrag vergeben und eignet sich besonders für einzelne Maßnahmen wie den Einbau von Haltegriffen oder eines Treppenlifts.

      Bevor Sie ein Darlehen beantragen, sollten Sie die Gesamtkosten für das barrierefreie Wohnen kalkulieren und noch vor dem Bau prüfen, welche Zuschüsse sich kombinieren lassen. So vermeiden Sie für das Projekt eine Doppelfinanzierung und behalten die monatliche Belastung im Blick.

      Altersgerecht umbauen - warum barrierefreier Umbau so wichtig ist

      Eine barrierefreie Wohnung oder ein barrierefreies Haus erkennen Sie optisch an durchgängig ebenen Böden, breiten Durchgängen und einem Bad ohne störende Kanten. So oder ähnlich sehen die meisten dieser Wohnungen in der Praxis aus. Der Grundriss ist so gestaltet, dass sich alle Räume ohne Umwege und ohne Hindernisse mit einem Rollator oder Rollstuhl erreichen lassen. Warum ein barrierefreier Umbau so wichtig ist, zeigt sich an mehreren Gründen:

      • Ermöglicht Menschen mit eingeschränkter Mobilität ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung.
      • Senkt das Sturzrisiko deutlich, etwa durch rutschfeste Böden und den Verzicht auf Stufen.
      • Erleichtert das Pflegen im Haus, weil Wege innerhalb der Wohnung kürzer und sicherer werden.
      • Steigert den Wert der Immobilie, da altersgerechte Wohnungen zunehmend gefragt sind.
      • Verschafft auch im Notfall schnellen Zugang, etwa wenn Rettungskräfte über die Straße bis vor die Tür gelangen müssen.
      • Schafft Planungssicherheit, weil ein rechtzeitiger Umbau spätere, teurere Anpassungen im hohen Alter vermeidet.

      Gerade weil ein nachträglicher Umbau oft aufwendiger ist als eine barrierefreie Planung im Neubau, lohnt es sich, frühzeitig zu handeln.

      Der passende Kredit für altersgerechtes Umbauen

      Um eine passende, barrierefreie Immobilie bzw. Wohnung zu finden, ist es am erfolgversprechendsten, eine gezielte Suche über Wohnungsbaugesellschaften, Behindertenverbände oder spezialisierte Immobilienportale durchzuführen. Auch die Stadt oder Gemeinde führt häufig Listen mit geförderten Wohnungen und kann bei der Vermittlung Hilfe leisten.

      Wenn Sie Ihr Zuhause barrierefrei umbauen möchten, sollten Sie bei der Kreditwahl auf transparente Konditionen achten. Für den altersgerechten Umbau der eigenen Wohnung eignet sich ein zweckgebundenes Darlehen mit fester Laufzeit. Der Grund ist, dass die Rate von Anfang an kalkulierbar bleibt und keine unerwarteten Kosten entstehen.

      Wichtig für den Kredit ist außerdem eine flexible Tilgungsoption, damit Sie bei finanziellem Spielraum schneller schuldenfrei werden. Wenn Sie mehrere Maßnahmen gleichzeitig planen, sollten Sie auf einen Kredit mit ausreichend hohem Kreditrahmen achten, damit Nachfinanzierungen vermieden werden.

      Welche ⁣Fördermöglichkeiten gibt es für barrierefreies Wohnen?

      Eine frühzeitige, breit gestreute Suche sowie flexible Vorstellungen bei Lage und Ausstattung erhöhen die Chancen auf eine barrierefreie Wohnung deutlich. Auch der Kontakt zu Pflegeanbietern oder Sozialdiensten verschafft oft Zugang zu einem passenden Angebot, das nicht öffentlich ausgeschrieben ist.

      Wenn Sie eine barrierefreie Wohnung finden, bleibt der eigene, altersgerechte Umbau der bestehenden Räume die naheliegendste Lösung, zumal dafür einige Förderprogramme bereitstehen. Die KfW unterstützt barrierereduzierende Maßnahmen im Bestand über das Programm 159, welches einen Kredit von bis zu 50.000 € für altersgerechte Umbauten beinhaltet.

      Die Pflegekasse gewährt Versicherten mit anerkanntem Pflegegrad nach § 40 Abs. 4 SGB XI einen Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme für das Wohnumfeld verbessernde Umbauten wie eine bodengleiche Dusche oder Haltegriffe. Zusätzlich lassen sich Handwerkerkosten für den Umbau als haushaltsnahe Leistungen nach § 35a EStG steuerlich geltend machen, wodurch sich die Steuerlast um bis zu 1.200 € jährlich verringern kann.

      Die Anforderungen an eine barrierefreie Wohnung

      Ein pauschales Recht auf eine barrierefreie Wohnung gibt es nicht. Oft jedoch besteht bei Menschen mit anerkannter Behinderung oder Pflegebedürftigkeit ein Anspruch auf Unterstützung beim Umbau der eigenen vier Wände, aber nicht automatisch immer. Die konkrete bauliche Umsetzung von Barrierefreiheit richtet sich nach der DIN 18042 und gilt sowohl beim Bau als auch bei der Sanierung. Eine barrierefreie Wohnung muss folgende Kriterien erfüllen:

      • Stufenlose Zugänge: Der Eingangsbereich muss ohne Schwelle und ohne Treppenstufen erreichbar sein.
      • Ausreichende Bewegungsflächen: In Bad, Küche und Fluren muss genug Platz für Rollstuhl oder Rollator vorhanden sein.
      • Breite Türen und Durchgänge: Sie sollten mindestens 90 Zentimeter breit sein, um ungehindert passierbar zu bleiben.
      • Bodengleiche Dusche: Sie ersetzt die klassische Badewanne und reduziert das Sturzrisiko erheblich.
      • Erreichbare Bedienelemente: Lichtschalter, Steckdosen und Armaturen müssen auch im Sitzen bedienbar sein.
      • Rutschfeste Bodenbeläge: Sie verhindern Stürze, besonders in Nassbereichen wie Bad und Eingang.
      • Ausreichende Beleuchtung: Gute Lichtverhältnisse erleichtern die Orientierung und erhöhen die Sicherheit im Alltag zusätzlich.

      Barrierefrei umbauen – diese Zuschüsse gibt es

      Neben zinsgünstigen Krediten bietet der Staat verschiedene direkte Zuschüsse, die einen barrierefreien Umbau finanziell erleichtern:

      • KfW-Investitionszuschuss 455-B (aktuell nicht mehr verfügbar!): Für einzelne barrierereduzierende Maßnahmen gibt es 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 € je Wohneinheit. Allerdings sind die Mittel für 2026 bereits ausgeschöpft, sodass der Zuschuss eventuell erst im Jahr 2027 wieder beantragt werden kann.
      • Pflegekassen-Zuschuss nach § 40 SGB XI: Versicherte mit Pflegegrad erhalten bis zu 4.180 € je Maßnahme, bei mehreren Pflegebedürftigen im selben Haushalt entsprechend mehrfach.
      • Steuerliche Förderung nach § 35a EStG: Handwerkerkosten rund um das barrierefrei Wohnen lassen sich anteilig von der Steuerschuld abziehen.
      • Landesförderprogramme: Viele Bundesländer bezuschussen zusätzlich altersgerechte Umbauten, etwa über zinsverbilligte Darlehen der jeweiligen Landesförderbank.
      • Zuschüsse der Wohnungsbaugesellschaften: Bei Mietwohnungen beteiligen sich manche Vermieter an den Kosten, wenn dadurch der Wohnwert dauerhaft steigt.
      Über den Autor des Beitrages

      Herr Oliver Schoch ist freiberuflicher Finanz-Redakteur und schreibt für BesserFinanz.
      ⁣⁣Mehr über Oliver Schoch erfahren.

      FAQ - Die häufigsten Fragen und Antworten dazu
      Fragezeichen PunktIcon

      Barrierefrei wohnen bedeutet, dass eine Wohnung oder ein Haus so gestaltet ist, dass sie von allen Menschen – unabhängig von Alter, Mobilität oder gesundheitlichen Einschränkungen – ohne fremde Hilfe und ohne besondere Erschwernis genutzt werden kann. Maßgeblich ist die Norm DIN 18040, die stufenlose Zugänge, ausreichende Bewegungsflächen, breite Türen und rutschsichere Böden vorschreibt. Wer eine barrierefreie Wohnung sucht oder sein bestehendes Zuhause entsprechend umbaut, profitiert von mehr Selbstständigkeit im Alter, bei Pflegebedürftigkeit oder mit Rollstuhl.

      Zu den häufigsten barrierefreien Umbauten zählen der Einbau einer bodengleichen Dusche, die Verbreiterung von Türen auf mindestens 90 Zentimeter, der Abbau von Türschwellen, Haltegriffe im Bad, ein unterfahrbares Waschbecken sowie Treppenlift oder Rampe. Ergänzend werden häufig Lichtschalter und Steckdosen abgesenkt, rutschhemmende Bodenbeläge verlegt und automatische Türöffner installiert. Je nach Bedarf lassen sich einzelne Maßnahmen zur Barrierereduzierung oder ein komplettes Umbaupaket nach dem KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“ umsetzen.

      Die Kosten für barrierefreie Umbauten hängen stark vom Umfang ab: Ein barrierefreies Bad mit bodengleicher Dusche kostet in der Regel 3.000 bis 7.500 Euro, ein Treppenlift 3.000 bis 15.000 Euro und Türverbreiterungen etwa 400 bis 1.500 Euro pro Tür. Ein umfassender Umbau nach dem Standard „Altersgerechtes Haus“ kann förderfähige Investitionskosten von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit umfassen. Da solche Summen selten allein aus Rücklagen finanzierbar sind, lohnt sich meist die Kombination aus Förderung und einem passenden Modernisierungskredit.

      Für den altersgerechten Umbau gibt es mehrere Förderwege: Die KfW bietet den zinsgünstigen Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (159) mit bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit sowie – bei verfügbaren Bundesmitteln – den Investitionszuschuss 455-B mit 10 bis 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 beziehungsweise 6.250 Euro. Bei anerkanntem Pflegegrad übernimmt zusätzlich die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je wohnumfeldverbessernder Maßnahme, bei mehreren pflegebedürftigen Personen im Haushalt sogar bis zu 16.720 Euro. Achtung: Anträge müssen grundsätzlich vor Beginn der Umbaumaßnahme gestellt werden.

      Reichen KfW-Förderung und Pflegekassenzuschuss nicht aus, um Ihre Wohnung barrierefrei umzubauen, schließt ein freier oder zweckgebundener Modernisierungskredit die Finanzierungslücke. Ein unabhängiger Kreditvermittler vergleicht Angebote zahlreicher Banken und findet für Ihren barrierefreien Umbau eine passende Ratenkredit-Lösung mit attraktiven Zinsen, flexibler Laufzeit und kostenfreien Sondertilgungsoptionen. So lässt sich der Eigenanteil bequem in monatlichen Raten abbezahlen, ohne dass Eigenkapital oder eine Grundschuldeintragung erforderlich sind.

      „Barrierefrei“ ist ein normierter Begriff nach DIN 18040 und beschreibt vollständige Zugänglichkeit ohne jede Einschränkung, etwa für Rollstuhlfahrer. „Altersgerecht umbauen“ bezeichnet dagegen Maßnahmen, die den Alltag älterer oder mobilitätseingeschränkter Menschen erleichtern, ohne zwingend alle DIN-Vorgaben zu erfüllen – man spricht hier auch von „barrierearm“. Die KfW-Förderprogramme richten sich bewusst an barrierereduzierende beziehungsweise barrierearme Umbauten und nicht ausschließlich an die vollständige DIN-gerechte Barrierefreiheit.

      Anspruch auf den Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung haben alle Pflegeversicherten mit einem anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5, sofern die geplante Maßnahme die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person fördert. Der Antrag muss vor Beginn der Umbauarbeiten bei der zuständigen Pflegekasse gestellt und mit einem Kostenvoranschlag eingereicht werden. Übersteigen die Umbaukosten den Förderbetrag, lässt sich dieser Zuschuss problemlos mit einem Kredit über eine Kreditvermittlung kombinieren.

      Die Kreditbeantragung erfolgt in wenigen Schritten: Zunächst ermitteln Sie anhand von Kostenvoranschlägen den benötigten Kreditbetrag für Ihre barrierefreien Umbauten, anschließend vergleicht der Kreditvermittler passende Angebote verschiedener Banken und Sie erhalten eine unverbindliche Finanzierungsübersicht. Nach Auswahl des besten Angebots reichen Sie Unterlagen wie Einkommensnachweis und Kostenvoranschlag ein; nach erfolgreicher Bonitätsprüfung wird der Kredit meist innerhalb weniger Werktage ausgezahlt.

      Ja, Handwerkerleistungen im Rahmen barrierefreier Umbauten lassen sich nach § 35a Einkommensteuergesetz mit 20 Prozent der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehen. Materialkosten sind hiervon ausgenommen, und die Rechnung muss per Überweisung bezahlt werden, da das Finanzamt Barzahlungen nicht anerkennt. Bereits erhaltene Zuschüsse von KfW oder Pflegekasse müssen von den steuerlich absetzbaren Kosten abgezogen werden.

      Die Umbaudauer hängt vom Umfang der Maßnahmen ab: Einzelne Anpassungen wie Haltegriffe oder eine Rampe lassen sich oft innerhalb weniger Tage realisieren, während ein komplettes barrierefreies Badezimmer oder der Einbau eines Treppenlifts in der Regel ein bis drei Wochen dauert. Ein umfassender Umbau zum Standard „Altersgerechtes Haus“ mit mehreren Gewerken kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Frühzeitige Planung mit einem Fachunternehmen sowie eine gesicherte Finanzierung über einen Kreditvermittler helfen, Verzögerungen zu vermeiden.

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